Einer der Ermittler berichtete im Zeugenstand von der Klage. Der Angeklagte hatte 500 Flugblatter verteilt, auf dem angeblich verleumderische und beleidigende Äußerungen zu lesen waren. Der Text war anonym verfasst worden, seine Herkunft konnte aber auf Pierre P. zurückgeführt werden.
Es war dann eine Notarin aus dem Norden des Landes, die sich im Zeugenstand über die auf dem Flugblatt geäußerten Beschuldigungen aufregte. Auf dem Papier hieß es, sie habe einen ihrer Kunden beim Verkauf seines Landes unter Druck gesetzt. Die Notarin sagte auch aus, sie habe schon andere Schmähschriften vom Beschuldigten erhalten.
Die falschen Fragen gestellt?
Der Beschuldigte bedauerte, dass der Richter nicht die richtigen Fragen gestellt habe. Der Staatsanwalt erklärte jedoch, dass in diesem Prozess eine Verleumdung verhandelt würde und nicht deren Rechtfertigung.
Danach trat eine Angestellte der Druckerei in den Zeugenstand. Pierre P. ließ schon öfters Aufträge dort durchführen. Sie bestätigte, vom Angeklagten einen Druckauftrag erhalten zu haben.
Me Trixi Lanners, eine Nebenklägerin in diesem Prozess, forderte anschließend für den ebenfalls in den Flugblättern angegriffenen Bürgermeister und dessen Gemeinde eine Entschädigung.
Abstruse Forderungen
Danach nutzte der Beschuldigte das ihm angebotene letzte Wort und äußerte abstruse Forderungen, die darin gipfelten, dass er die gerichtliche Autorität nicht akzeptiere. Er stritt des Weiteren ab, das Pamphlet geschrieben zu haben, bejahte aber den Inhalt und gab sogar zu, für die Verteilung verantwortlich gewesen zu sein.
Der Staatsanwalt sprach in seiner Anklagerede von der großen «Ich-Bezogenheit» des Beschuldigten, der sich aber hinter einem anonymen Autor verstecke, was die Verfassung der angeblichen Beleidigungen anbelangt. Doch auch dann sei der Beschuldigte mindestens als Komplize zu bezeichnen. Der öffentliche Kläger sah die Infraktion als «gegeben» an und forderte eine Strafe von sechs Monaten Haft wegen Verleumdung amtlicher und öffentlicher Persönlichkeiten. Das Urteil wird am 28. Februar 2013 gesprochen.
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