Mittwoch14. Januar 2026

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652 wollen legal in Luxemburg arbeiten

652 wollen legal in Luxemburg arbeiten

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652 Anträge auf Regularisierung sind den Behörden bis Ende Februar eingereicht worden. Die meisten der betroffenen Personen werden in Zukunft legal in Luxemburg leben und arbeiten können.

Von Anfang Januar bis Ende Februar konnten Betriebe ihre illegal Beschäftigten anmelden. Vorausgesetzt die Personen arbeiteten seit mindestens neun Monaten in Luxemburg und der Betrieb stellt einen unbefristeten Arbeitsvertrag aus. Mit dieser kleinen Regularisierung sollte der illegalen Beschäftigung im Lande ein Schlag versetzt werden.

652 Anträge seien gestellt worden, sagte am Donnerstag Arbeitsminister Nicolas Schmit. Die meisten, 387, stammen aus dem Gaststättenbereich, 112 von Privathaushalten, 69 aus dem Handwerksektor und 45 aus dem Bauwesen.

Das Gros der Anträge wurde bereits bearbeitet. 217 Personen bekamen eine vorläufige, 11 eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltsgenehmigung, die jedoch verlängert werden kann. 91 Personen müssen weitere Unterlagen einreichen. 180 Anträge wurden abgelehnt, weil die Antragsteller die Vorbedingungen nicht erfüllten. Die Betroffenen müssen das Land innerhalb von 30 Tagen verlassen. 150 Dossiers müssen noch bearbeitet werden. Die meisten Anträge seien kurz vor Ablauf der Frist eingereicht worden, so Nicolas Schmit am Donnerstag.

Knapp ein Drittel der betroffenen Illegalen, 230, stammen aus China, 105 aus Brasilien, 66 aus Montenegro, 59 aus Kapverden und 43 aus Serbien.

Verstärkte Kontrollen gegen illegale Beschäftigung

Schmit wertete die Regularisierungsmaßnahme als ein Schritt gegen die illegale Beschäftigung. Diese soll nun im Gegenzug stärker bekämpft werden. Schmit kündigte verstärkte Kontrollen seitens der Gewerbeinspektion an. Bei Verstoss gegen die Arbeitsgesetzgebung droht dem Unternehmen eine Geldstrafe, im Wiederholungsfall sogar eine Haftstrafe. Auch kann die Betriebsgenehmigung für fünf Jahre entzogen werden.

Von der Regularisierung betroffen sind auch die Familienangehörigen der Personen, denen eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde, vorausgesetzt Ehepartner und Kinder leben in Luxemburg. Familienzusammenführungen sind erst nach einem Jahr möglich.
Es bleibt vorerst bei dieser Regularisierung. Schmit schloss jedoch weitere Maßnahmen in einigen Jahren nicht aus.