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14 Fälle von Euthanasie

14 Fälle von Euthanasie

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2011 und 2012 starben 14 Personen in Folge eines Euthanasie-Eingriffs. Das geht aus dem Bericht der nationalen Kontroll- und Bewertungskommission für Sterbehilfe hervor.

14 Fälle von Euthanasie sind der Nationalen Kontroll- und Bewertungskommission für Euthanasie für die Jahre 2011 und 2012 gemeldet worden. Das geht aus ihrem Bericht hervor, den sie Parlamentspräsident Laurent Mosar vorgelegt hat. Die Kommission ist im Euthanasiegesetz von 2009 vorgesehen. Sie muss alle zwei Jahre einen Bericht verfassen. Ihre Mission besteht darin, zu prüfen, ob alle Euthanasie-Eingriffe dem Gesetz entsprechend vorgenommen wurden.

Unheilbar krank

Alle Erkrankungen, die Anlass zur Euthanasie gaben, waren zum Zeitpunkt des Eingriffs entsprechend dem Gesetz unheilbar und schwer krank, so der Bericht. Elf Personen waren unheilbar an Krebs erkrankt, drei an neurodegenerativen Erkrankungen. Die meisten Patienten litten sowohl physisch als auch psychisch, so die Kommission in ihrem Bericht. Die Leiden wurden als ständig und untragbar beschrieben.

Bei den Betroffenen handelte es sich um sieben Männer und sieben Frauen. Eine Person war zwischen 40 und 59 Jahren alt, 9 zwischen 60 und 79 Jahren, vier waren älter als 80.
Acht Euthanasie-Eingriffe fanden in Krankenhäusern statt, drei in Pflegehäusern und drei in der Wohnung der Betroffenen. Nur einer der 14 Fälle war assistierter Suizid.

In keinem Fall sei gegen das Gesetz verstoßen worden, betont die Kommission. Bevor ein Arzt die Sterbehilfe einleiten kann, muss er einen Kollegen um Rat fragen, der die Unumkehrbarkeit der medizinischen Situation das Patienten bestätigen muss, so das Gesetz.