Im Bahnhofsviertel soll es am 4. Mai zu einem heftigen Streit zwischen zwei Personen kurz nach Mitternacht gekommen sein. Angeblich ging es bei diesem Streit um Drogen. Das Opfer verstarb im Februar dieses Jahres, allerdings nicht aufgrund der Verletzungen vom 4. Mai 2010, sondern wegen einer Herzrhythmusstörung. Vor drei Jahren konnte der mutmaßliche Täter nicht gefasst werden. Die Polizei ließ einen internationalen Haftbefehl ausstellen. Der Verdächtige und heutige Beschuldigte konnte im April des Jahres 2012 in der Fußgängerzone in Trier verhaftet werden.
In der ersten Sitzung gab der Angeklagte an, dass er den Mann zwar verletzt habe, doch es wäre nicht seine Absicht gewesen, ihn so schwer zu verletzten. Zudem erklärte der Beschuldigte, dass er aus Notwehr handelte und sich wehren musste, weil er vom anderen Mann angegriffen worden sei. Von einem Drogenstreit wollte der Angeklagte nichts wissen. Laut Zeugenaussagen haben sich Täter und Opfer bereits vor einer Kneipe in der rue de Bonnevoie gestritten. Erst als sie sich in der rue de Strasbourg gekreuzt haben, soll der Angeklagte von hinten zugeschlagen haben.
Zu Beginn der Sitzung am Mittwoch trat ein weiterer Polizist vor die Richter. „Das Opfer war zu dem Zeitpunkt, als wir den Tatort erreichten nicht mehr ansprechbar und das Opfer litt unter massivem Blutverlust. Vom Täter fehlte uns jegliche Spur“, so der Polizist. Anschließend trat der Angeklagte selbst vor den Präsidenten der Kriminalkammer Prosper Klein.
Keine Fußtritte?
Er erklärte, dass er dem Opfer keine Fußtritte gegeben habe. Der Präsident der Kriminalkammer konnte diese Behauptung nicht annehmen, weil Fotos beweisen, dass an den Schuhen des Angeklagten keine Tropfspuren, sondern Abriebspuren vom Blut des Opfers waren. Laut Angeklagtem ging es nicht um Drogengeschäfte. Das Opfer habe ihn so angegriffen, dass er sich wehren musste. Allerdings hatte er nie die Absicht den Mann so schwer zu verletzten. Der Verteidiger Me Pim Knaff forderte in seinem Plädoyer, nicht den versuchten Totschlag, sondern nur freiwillige Körperverletzung zurückzubehalten. Er beantragte mildernde Umstände für seinen Klienten.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Laurent Seck seinerseits war der Meinung, dass es sich in dieser Affäre um einen versuchten Totschlag handle. Gefordert wurden zwölf Jahre Haft. Das Urteil wird am 4. Juni ergehen.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können