Der Staat setzt verstärkt auf Beihilfe zur energetischen Sanierung von Privatwohnung und auf höhere Energieeffizienz. Entsprechende Maßnahmen nehmen einen Großteil des Gesetzprojekts ein, das die aktuelle Gesetzgebung über Wohnungsbeihilfen reformieren soll. Wohnungsbauminister Marco Schank stellte am Montag Details des Reformentwurfs vor.
Neu zu den bereits bestehenden Hilfen ist unter anderem die Einführung eines sogenannten zinslosen Darlehens für die energetische Haussanierung. Bei einkommensschwachen Haushalten wird der Staat die Zinsen übernehmen. Für andere Haushalte sieht die öffentliche Hand in Zukunft eine Zinsbonifikation auf Darlehen für höhere Energieeffizienz vor. Neu ist auch die Zusatzprämie von 20 Prozent auf die Prämie für energetische Sanierung, die jedoch nur unter bestimmten sozioökonomischen Bedingungen gewährt wird. Das Gesetz zielt Schank zufolge darauf ab, vor allem kleinere Einkommen zu unterstützen und sie „aus der Energiefalle“ heraus zu bekommen.
Keine Zinsbonifikation
Quasi unverändert bleiben die klassischen Wohnungsbauhilfen. Einzige große Änderung: Für die neuen Bauherren wird die Zinsbonifikation abgeschafft. Haushalte, die bisher in den Genuss dieser staatlichen Unterstützung kamen, werden sie auch in Zukunft erhalten. Neu ist hingegen die Mietsubvention, die damit gesetzlich verankert wird. Haushalte, die eine Bauprämie beziehen, werden diese nicht mehr mit der Prämie für Infrastruktur- und Honorarkosten kumulieren können.
Eine einzige Ansprechstelle soll den Bauherren und Haussanierern den Gang zu den Verwaltungen erleichtern. Sämtliche Anträge für Wohnungsbeihilfen und für Unterstützung bei der energetischen Sanierung der Wohnung können in Zukunft bei einer Stelle eingereicht werden und zwar beim „Service des Aides au Logement“.
Der Gesetzentwurf enthält auch weitere Antispekulationsmaßnahmen. Bei einer bereits bestehenden Maßnahme muss nachgebessert werden. Die Abgabe auf Leerstände, erstmals in Esch angewandt und derzeit auch von Diekirch und Beckerich umgesetzt, sei juristisch anfechtbar, so Schank. Eine diesbezügliche Gesetzesänderung soll bis Ende Juni nachgereicht werden.
500 Millionen Euro
Insgesamt dürften sich die Investitionen des Staates in den Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren auf knapp 500 Millionen Euro belaufen, so Schank am Montag. Der Effekt auf die Volkswirtschaft wird mit knapp zwei Milliarden Euro geschätzt. Rund 800 Unternehmen werden davon profitieren.
2012 genehmigte das Innenministerium den Bau von 4.134 Wohnungen. 1200 bis 1300 werden von öffentlichen Promotoren errichtet.
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