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Undichtes Postgeheimnis

Undichtes Postgeheimnis

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Hat der Geheimdienst das Postgeheimnis verletzt? Mindestens dreimal soll der SREL Briefe geöffnet haben, ohne dazu die Erlaubnis einer Sonderkommission zu haben, so Radio 100,7 am Dienstag.

Dem Gesetz zufolge ist den Behörden die Einsicht in die Korrespondenz der Bürger untersagt, es sei denn dies wird durch einen Sonderausschuss von drei Magistraten genehmigt. Seine Zustimmung geben muss auch der Premierminister. Das soll jedoch bei einzelnen SREL-Aktionen nicht der Fall gewesen sein. So habe der Geheimdienst mehrere Briefe geöffnet, ohne den Sonderausschuss eingeschaltet zu haben. Das berichtete am Dienstag Radio 100,7. Der parlamentarische Kontrollausschuss Geheimdienst sei darüber informiert, so der Sender.

Ausländische Postgesellschaften räumen in ihren Geschäftsbedingungen den Sicherheitsbehörden das Recht auf Einsicht in die Korrespondenz ihrer Kunden ein, wenn ein Verdacht auf ein Sicherheitsrisiko besteht. In mindestens drei Fällen habe sich der SREL auf derlei Klausel berufen, um Briefe zu öffnen. Laut 100,7 sehen die Geschäftsbedingungen der Luxemburger Post eine derartige Klausel nicht vor. Würde eine solche eingeführt, könnten Briefe ohne Zustimmung der Sonderkommission geöffnet werden, und das obwohl das Postgeheimnis in der Verfassung verankert ist.

Bereits im Dezember 2012 hatte Tageblatt.lu auf die beim SREL in den Jahren des Kalten Krieges gängige Praxis hingewiesen, Briefe und Pakete zu öffnen. Ins Visier hatten die Geheimdienstler laut Tageblatt-Informationen vor allem Post aus den ehemaligen Ostblock-Ländern. Manchmal wurden Briefe nach dem Öffnen einfach weggeschmissen, so der Informant.