14 Jahre hat die Gerichtsaffäre gedauert und sie endet nun zugunsten der Klägerin. 1999 hatte Estelle Winter, damals noch bei der Reinigungsfirma Dussmann beschäftigt, beim Arbeitsgericht gegen ihren Arbeitgeber geklagt. Die Forderung: Nach zehnjähriger Berufspraxis im Bereich Gebäudereinigung Recht auf den qualifizierten Mindestlohn zu haben. Der liegt mit derzeit 2.249, 03 Euro Brutto monatlich um 20 Prozent über dem normalen Mindestlohn von aktuell 1.874,19 Euro.
Winters Forderung ist auch die des OGBL. Sie wird seit längerem im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen für den Reinigungssektor erhoben. Bisher ohne Erfolg. In erster Instanz hatte das Gericht 2002 zugunsten der Klägerin entschieden. Das Urteil wurde in Berufung revidiert. Die dritte Instanz, der Kassationsgerichtshof, kassierte den Richterspruch am 17. März 2011 und verwies die Affäre an die 8. Kammer des Berufungsgerichts. Am 27. Juni 2013 wurde Winter nun das Recht auf den qualifizierten Mindestlohn nach zehn Jahren Berufserfahrung zugesprochen.
Winter ist heute Gewerkschaftssekretärin. Dank der kämpferischen Haltung der Gewerkschaft und ihrer Gewerkschaftssekretärin werden die niedrigen Gehälter im Reinigungssektor wesentlich verbessert, so die Gewerkschaft am Freitag. Derzeit liegen den Gerichtsbarkeiten noch 340 weitere ähnliche Dossiers vor.
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