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Warten auf den Staatschef

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LUXEMBURG - Am Donnerstag wird Großherzog Henri seine Entscheidung bekanntgeben, ob das Parlament aufgelöst wird. Dazu hat das Staatsoberhaupt den Staatsrat um seine Meinung gebeten.

Alle reden von Neuwahlen, nur der Weg dorthin ist unklar. Immerhin sind Regierung und Parlament nach wie vor im Amt. „Wir befinden uns derzeit in einer Beobachterrolle“, so Parlamentspräsident Laurent Mosar am Mittwoch gegenüber Tageblatt.lu. Das Parlament könne sich nicht selbst auflösen.

Logo" class="infobox_img" />Nur der Großherzog kann das Parlament auflösen.

Alles hängt nun von der Entscheidung des Großherzog ab, ob er das Parlament auflöst oder nicht. Eine entsprechende Mitteilung wird am Donnerstag erwartet. Dann wäre der Weg frei für Neuwahlen. Mosar geht davon aus, dass das Staatsoberhaupt dementsprechend entscheiden wird, da alle Parteien sich für Neuwahlen ausgesprochen haben.

Vor Bekanntgabe seiner Entscheidung dürfte sich Großherzog Henri zuerst die Ansicht des Staatsrats anhören, den er um ein Gutachten über die vorzeitige Auflösung des Parlaments gebeten hat. Der Staatsrat trifft sich hierzu am Donnerstagmorgen.

Sollte wider Erwarten der Großherzog anders entscheiden, werde er, Mosar, am Freitag eine Präsidentenkonferenz einberufen, um die weiteren Schritte zu prüfen und eventuell eine Sitzung des Parlaments kommende Woche einzuberufen. Am Freitag könnte dann auch der Vorschlag des déi Lénk-Abgeordneten Serge Urbany erörtert werden. Er hatte am Dienstag in einem Schreiben an Mosar die Einberufung einer Parlamentssitzung gefordert, bei der die Regierung aufgelöst würde. Der Großherzog würde dann eine provisorische Regierung einsetzen und das Parlament zum 7. Oktober auflösen und am vorgezogene Neuwahlen am 20. Oktober ausrufen.

Neue Verfassung soll Klarheit bringen

Mosar zufolge befinde man sich derzeit in einer unklaren prozeduralen Situation. Die Verfassung sieht für den vorliegenden Fall nichts vor. Diese Unklarheit soll jedoch mit der geplanten Verfassungsänderung beseitigt werden. Die derzeitige Verfassung sieht in Artikel 74 vor, dass der Großherzog die Abgeordnetenkammer auflösen kann. Neuwahlen finden dann spätestens drei Monate nach der Auflösung statt. Der Beschluss des Staatschef zur Parlamentsauflösung bedarf der Gegenunterschrift eines Regierungsmitglieds.

Auch die Abstimmung und die Annahme der Motionen am vergangenen Mittwoch hätten nichts an der derzeitigen unklaren Lage geändert, betont Mosar. In den Motionen war der Rücktritt der Regierung bzw. die Auflösung des Parlaments durch den Staatschef gefordert worden. Nach der Ankündigung von Premierminister Jean-Claude Juncker, er werde dem Staatsoberhaupt Neuwahlen vorschlagen, war die Parlamentssitzung aufgehoben worden.