Es ist die Woche der Experten im Bommeleeër-Prozess. Nachdem am Montag ein DNA-Spezialist über die mageren Ergebnisse von 141 DNA-Proben berichtet hatte, trat am Dienstag eine Schrift- und Sprachexpertin in den Zeugenstand. Dr. Christa Dern arbeitet beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Sie hat sich mit den Erpresserbriefen beschäftigt. Nach den ersten Anschlägen auf Strommasten des damaligen Energielieferanten Cegedel in den 1980er Jahren waren dem Unternehmen mehrere Schreiben zugegangen. Darin forderten die Täter hohe Geldbeträge. Zweimal scheiterte die Übergabe.
Die Erpresserschreiben waren in englischer Sprache verfasst. Laut Dr. Dern wurden die Briefe nicht von einem englischen Muttersprachler verfasst. Der Verfasser habe deutsche und französische Schreibbildung. Die Expertin spricht von inkorrekten und unfertigen Satzstrukturen mit deutschem Einfluss. Typisch englische Rechtschreibefehler wurden gemacht. Stilistisch seien die Briefe «salopp» formuliert.
Vorsicht beim FBI
Die Erpresserbriefe waren in der Vergangenheit vom FBI untersucht worden. Darauf angesprochen mahnt Dr. Dern zur Vorsicht. Beim FBI waren in diesem Fall keine Wissenschaftler am Werk. Das FBI sprach von britischen oder US-Autoren.
In den Briefen wurden mehrere Codes benutzt. Dr. Dern zufolge will der Verfasser eines Erpresserbriefs oft großspurig auftreten, weshalb er Codes im Schreiben einsetzt, auch wenn sie nichts bedeuten. Auch in den Cegedel-Briefen war ein Code eingetragen. Die Briefe 1 bis 7 stammen vom selben Verfasser, so Dr. Dern. Die Fehler glichen sich. Der Autor sei mit verwaltungstechnischen Texten vertraut.
Ein besonderes Augenmerk widmete Dr. Dern der Spur Ben Geiben. Sie verglich die Erpresserbriefe mit Referaten, die Geiben in englischer Sprache gab. Da der Verfasser einglisch nicht als Muttersprache anwende, glichen sich die Fehler. Es handele sich um die gleichen Fehlerkategorien. Anhaltspunkte für eine Übereinstimmung in Sachen Autorenschaft gebe es nicht, kann Dr. Dern nicht sehen. Sie könne keine wirklichen Rückschlüsse auf eine Verbindung zwischen Geiben und den Erpresserbriefen machen. Es sei möglich, reiche aber nicht für eine Autorenidentität. Vergleiche ziehen sei schwer, da ein Referat eine andere Funktion als ein Erpresserbrief habe.
Mit den Aussagen von Dr. Dern ging der Prozesstag zu Ende.
DNA-Spuren
Begonnen hatte er mit der Frage, ob Unterlagen zu möglichen DNA-Spuren in der Akte Bommeleeër fehlen? Diese Vermutung war am Montag anlässlich des ersten Verhandlungstags nach den zweimonatigen Gerichtferien entstanden. Konkret geht es dabei um DNA-Spuren, die unter anderem in Ben Geibens Wagen gefunden worden waren. Der ehemalige Chef der Sondereinheit Brigade Mobile war in den 1980er Jahren während der Anschlagsserie 1984-1986 einer der Hauptverdächtigen gewesen. Laut Staatsanwalts Georges Oswald am Dienstag zu Beginn der Sitzung seien die Unterlagen vollständig. Er beruft sich dabei auf die Vorarbeit von Staatsanwalt Jean-Paul Frising. Obwohl er nicht direkt mit dem Bommeleeër-Prozess soll Frising eigene Ermittlungen durchgeführt haben.
Die Rede ist von «parallelen» Ermittlungen. Was von der Verteidigung lautstark kritisiert wird. Knapp zwanzig Minuten nach Verhandlungsbeginn wurde der Prozess unterbrochen. Die Verteidigung forderte Aufklärung.
Wie Ermittler Carlo Klein später im Zeugenstand erklären sollte, seien die DNA-Abstriche von Geibens Wagen im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme genommen worden, um sie mit den Spuren an den Erpresserbriefen zu vergleichen. Später gab Geiben selbst DNA-Proben. Die Analyse der Proben verlief jedoch ohne Ergebnis. Damals habe es für DNA-Proben noch keine gesetztliche Basis gegeben, was erklären kann, weshalb dies Unterlagen nicht in die Prozessakten gelangten, so Klein.
Zu Demaart
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