Der EGMR hat am Donnerstag in Straßburg die Beschwerde Prinzessin Caroline über eine angebliche Missachtung ihres Privatlebens zurückgewiesen. Es ging um ein erstmals 2002 veröffentlichtes Urlaubsfoto von Caroline mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover in Kenia.
" class="infobox_img" />Prinzessin Caroline und Fürstengemahl Ernst August von Hannover. (Foto: dpa)
Die Prinzessin hatte kritisiert, dass deutsche Gerichte die spätere Veröffentlichung dieses und anderer privater Fotos in der Presse nicht verboten hätten, obwohl der EGMR dies 2004 als Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens gerügt habe.
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