Tatsächlich wurde am 17. September im Gefängnis in Schrassig der falsche Häftling entlassen. Dies bestätigt nun auch die Justizministerin Octavie Modert in einer Antwort auf die parlamentarische Frage der Abgeordneten Claudia Dall’Agnol. Die Ministerin beruft sich auf die Auskunft des Generalstaatsanwaltes.
Dieser bestätigt die Verwechslung. Dennoch streitet er ab, dass die Durchsage zur Freilassung des Häftlings über Lautsprecher erfolgte. Darüber hatte das Tageblatt berichtet und sich dabei auf Informationen aus der Staatsanwaltschaft berufen. Vielmehr handelte es sich um einen telefonischen Anruf zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Gefängnisaufseher des betreffenden Blocks. Die Verwechslung soll bei diesem Gespräch stattgefunden haben. Mehr Details könne der Generalstaatsanwalt nicht nennen – mit Verweis auf die laufenden internen Ermittlungen.
Ähnliche Namen
Der Magistrat betonte, dass es den Gefangenen nicht gestattet sei, sich frei in der Anstalt herumzutreiben. Diese seien vielmehr durch Blocks getrennt. Im vorliegenden Fall befanden sich die beiden betroffenen Häftlinge im gleichen Block. Die Namen der beiden ähnelten sich auf frappierende Weise in Bezug auf ihre Aussprache, etwas weniger bei der Schreibweise.
Nach der Benachrichtigung des Gefangenen durch den Gefängnisaufseher folgten zwei weitere Sicherheitskontrollen, die der Gefangene über sich ergehen lassen musste.
Die beauftragte Generalstaatsanwältin habe bereits die Regeln, die bei der Freilassung von Häftlingen angewendet werden, verschärft und ebenfalls das gesamte Personal des Gefängnisses darüber schriftlich informiert, so Justizministerin Modert.
Zu Demaart
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