Dienstag20. Januar 2026

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Gesetz könnte reformiert werden

Gesetz könnte reformiert werden

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LUXEMBURG - Soll das Gesetz über Meinungsfreiheit in den Medien grundlegend überarbeitet werden? Die Regierung ist sich da nicht so sicher. Nachbesserungen könnte es beim Quellenschutz für Berufsjournalisten geben.

Von wem hat der Journalist Marc Thoma die Information, in einer Gaststätte hätten Polizeibeamte die Ermittlungsarbeiten in der «Bommeleeër» und den Staatsanwalt verspöttelt und dabei angedeutet, die Affäre würde niemals aufgeklärt? Die Frage hatte das Gericht vor mehreren Wochen beschäftigt. Der Journalist war zweimal in den Zeugenstand gerufen worden zwecks Aussage, zweimal hatte er die Vereidigung abgelehnt, wobei er sich auf den Quellenschutz für Journalisten berief, um seinen Informanten zu schützen. Zweimal wurde er mit einem Bußgeld von 500 Euro belegt.

Bei ihrer Haltung bezogen sich der Pressemann und seine Verteidigung auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtserklärung, die die Meinungsfreiheit vollumfänglich schützt und dabei noch weitergeht als das Luxemburger Gesetz über die Meinungsfreiheit in den Medien. Dieses Gesetz entbindet die Berufsjournalisten von der Pflicht, vor Behörden und Richter Angaben über die Herkunft ihrer Informationen geben zu müssen. Ausgehebelt wird der Quellenschutz jedoch, wenn die Informationen dazu dienen können, eine Straftat aufzuklären.

Grundlegende Reform?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die strikte Auslegung des Rechts auf Meinungsfreiheit, wie in der Menschenrechtserklärung formuliert, in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt. Ob von daher die nationale Gesetzgebung insbesondere beim Quellenschutz für Berufsjournalisten reformiert wird, ist derzeit jedoch unklar. Man werde die diesbezüglichen, rezenten Gerichtsurteile aus Straßburg näher untersuchen, heißt es in der Antwort von Premierminister Xavier Bettel auf eine Anfrage des CSV-Abgeordneten Laurent Mosar. Das Luxemburger Gesetz aus dem Jahr 2004 berufe sich auf diesbezügliche Empfehlungen der Ministerrund des Europarats, so Bettel und die blieben bis heute unverändert.

Anlass für eine grundlegende Reform des Gesetzes über Meinungsfreiheit in den Medien sieht Bettel vorerst nicht. Konkrete Beanstandungen aus der Medienwelt würden nicht vorliegen.