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Eine Steuer auf Naturalleistung?

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Die Benutzung des Dienstfahrzeugs zu Privatzwecken wird im Privatsektor besteuert. Und bei den Regierungsmitgliedern, so eine weitere parlamentarische Frage zur Dienstagwagen-Geschichte Closener. Wie sieht es bei unseren Nachbarländern aus.

Der Gebrauch von Dienstwagen für Privatzwecke hat der Regierung innerhalb weniger Tage zwei parlamentarische Anfragen beschert. Auslöser war die Information über eine rezente Urlaubsfahrt von Staatssekretärin Francine Closener (LSAP).

Nachdem ADR-Parlamentarier Gast Gibéryen bereits am Freitag eine entsprechende Anfrage an Premierminister Xavier Bettel gerichtet hat, legt sein Parteikollege Roy Reding am Montag nach. Er greift dabei die Handhabung von Dienstwagen im Privatsektor auf. Dort ist der Dienstwagen Bestandteil des Gehaltes und auf seine Nutzung zu Privatzwecken müssen Steuern bezahlt werden. Dieselbe Regelung zählt für Selbständige, die ihren Firmenwagen privat benutzen.

Ob denn Regierungsmitglieder auch Steuern auf diese Naturalleistung entrichten müssten, fragt Reding Finanzminister Pierre Gramegna.
Die Meldung über die Urlaubsfahrt von Closener mit dem Dienstwagen war am vergangenen Freitag bekannt geworden. Der Verhaltenskodex der Regierung erlaubt die Nutzung des Dienstwagens für Privatzwecke im In- und Ausland. Closener zufolge habe sie den Wagen auf eigene Kosten betankt. Dass der Wagen mit CD-Nummerschild ausgestattet wurde, habe nicht sie veranlasst.

Dass Regierungsmitglieder den Dienstwagen für Privatzwecke benutzen, sei nichts Außergewöhnliches. Das hat LSAP-Parteipräsident Alex Bodry gesagt. Das werde seit Jahrzehnten so gehandhabt, betonte er auf Radio 100,7 am Montag.

Regelmäßige Polemik

Der Gebrauch des Dienstwagens hatte auch in Deutschland vor etlichen Jahren für Aufregung gesorgt. Der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt war vorgeworfen worden, sich mit dem Dienstwagen zu ihrem Urlaubsort an der spanischen Mittelmeerküste chauffiert zu haben. Die Ministerin hatte dies damit erklärt, dass sie Büromaterial dabei hatte und einen dienstlichen Termin wahrnehmen musste. In die Kritik geraten waren auch andere Minister, die den Dienstwagen privat genutzt hatten, wenn auch nur für Urlaubsfahrten innerhalb von Deutschland.

Die Dienstwagen-Diskussion ist auch in Luxemburg keineswegs neu. 1999 war der damalige neue Wirtschaftsminister Henri Grethen (DP) in die Schlagzeilen geraten, weil ihm der angebotene Dienstwagen nicht passte. Tatsächlich hatte er sich eine größere Limousine erbeten, wobei er jedoch auch den Aufpreis aus eigener Tasche entrichtet hatte.

Frankreich: Nur für Dienstzwecke

Wie in Luxemburg ist auch in Deutschland die Benutzung von Dienstwagen für Privatzwecke erlaubt. Für Inlandsfahrten ist dies unentgeltlich, für Fahrte ins Ausland muss jedoch ein Entgelt gezahlt werden. Die Verwaltungsvorschriften für die Nutzung von Dienstfahrzeugen in Deutschland sieht ausserdem vor, dass geldwerte Vorteile aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen besteuert werden müssen.

In Frankreich muss der Dienstwagen ausschließlich für Dienstreisen benutzt werden. «Les moyens mis à la disposition des ministres sont réservés à l’accomplissement de leur mission. Seules les dépenses directement liées à l’exercice des fonctions sont prises en charge par l’État», heißt es in der Deontologie-Charta der französischen Regierung, die im Mai 2012 angenommen wurde. Regierungsmitglieder würden den Zug privilegieren, wenn die Reisedauer unter drei Stunden liegt, so die Charta.