„Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird“, so heißt es im ersten Paragraf der europäischen Menschenrechtskonvention.
Im dritten Paragraf desselben Artikels steht, dass „jeder Angeklagte mindestens das Recht hat, innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihm verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden“. Und vor allem den letzten Punkt kritisierte kürzlich ein Verteidiger anlässlich eines Prozesses. Hier gab es vor allem das Problem der Sprachbarriere. Jeannot Nies erklärte dem Tageblatt, dass es zu dem Thema nur sehr wenig Texte geben würde. Es sei, so Nies, im Interesse aller Parteien, sowohl bei den Verteidigern wie auch bei der Staatsanwaltschaft, dass die Angeklagten genauestens verstehen, was ihnen vorgeworfen wird.
„Vor allem bei exotischeren Sprachen wie Chinesisch oder Arabisch, in denen zahlreiche Dialekte existieren, ist es sehr schwierig, einen Dolmetscher zu finden“, so Nies. Es würde laut dem Staatsanwalt ebenfalls die Möglichkeit bestehen, Anklageschriften oder andere Dokumente von einem Übersetzer in eine andere Sprache zu übertragen, jedoch sei dies eher selten der Fall. Der Staatsanwaltschaft liegt eine Liste von Dolmetschern und Übersetzern vor, die vereidigt sind und jeder Zeit vor Gericht erscheinen können. Zudem kann die Staatsanwaltschaft auf die luxemburgische Vereinigung der Dolmetscher und Übersetzer zurückgreifen. Falls jedoch kein Dolmetscher für eine spezifische Sprache gefunden werden kann, muss der Prozess ausgesetzt werden. „Es kann ebenfalls sein, dass das Gericht durch den Saal fragt, ob sich jemand im Verhandlungssaal befindet, der diese spezifische Sprache spricht. Dann kann der Zuschauer oder gar der Gerichtsschreiber vor die Richter gerufen werden, den Eid leisten und dem Angeklagten oder dem Opfer das übersetzen, was vor Gericht gesagt wird“, erklärt Jeannot Nies.
Wer zahlt die Dolmetscher?
Ein weiterer Punkt sind die Kosten. Dolmetscher werden, laut Nies, teuer. Des Weiteren werden sie bei fast allen Affären vor dem Bezirksgericht eingesetzt. Falls Dolmetscher für die Angeklagten oder die Opfer eingesetzt werden müssen – Angeklagte wie Opfer haben hier dieselben Rechte –, werden diese von der Staatsanwaltschaft sprich vom Justizministerium bezahlt. Wird ein Dolmetscher von einem vom Staat gestellten Rechtsanwalt für zahlungsunfähige Mandanten eingesetzt, werden die anfallenden Kosten ebenfalls vom Staat beglichen. Anders, wenn es sich nicht um «Assistance judiciaire» handelt.
Falls keine „assistance judiciaire“ eingesetzt wird und der Angeklagte die Sprache seines Verteidigers nicht versteht, dann trägt der Rechtsanwalt sprich sein Mandant die Kosten. Rechtsanwalt Me Paul Minden erklärt ebenfalls, dass alle in Luxemburg eingeschriebenen Rechtsanwälte dazu aufgefordert werden, die drei Amtssprachen, also Luxemburgisch, Deutsch und Französisch, verstehen und sprechen zu können. Falls dies nicht der Fall ist, müsste der Verteidiger im Prinzip sein Mandat ablegen.
Es war Rechtsanwalt Me Roby Schons, der kürzlich die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam machte, dass eine europäische Direktive existiere, die das Recht auf einen Übersetzer für die Angeklagten behandeln würde. Diese Direktive besagt, dass die Angeklagten das Recht auf die Übersetzung einzelner bzw. der wichtigsten Akten aus dem Dossier haben. Jedoch hätte diese Direktive bereits seit Ende Oktober des vergangenen Jahres in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)
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