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LUXEMBURG - Wirte und andere Gaststättenbetreiber können nun die Genehmigung für einen Raucherraum online beantragen.

Kunden können trotz Rauchverbot in ihrem Wirtshaus rauchen, wenn der Wirt ihnen einen getrennten Raum zur Verfügung stellt. Der Bau dieser Raucherecke muss jedoch zuvor vom Gesundheitsministerium genehmigt werden.

Seit Montag steht den Interessenten ein entsprechendes Formular online zur Verfügung. Darin müssen die Antragsteller unter anderem angeben, ob sie eine Entlüftungs- bzw. Filteranlage einbauen wollen, und welche Fläche der Raum einnehmen wird. Ihrem Antrag an das Gesundheitsministerium hinzufügen müssen sie einen Plan der Anlage und eine Bescheinigung der Firma, die die Anlage einrichten wird.

Laut Reglement darf das Raucherzimmer bis zu dreißig Prozent der Gesamtfläche der Gaststätte einnehmen. WC, Umkleideraum, Küche und Tresen nicht mitberücksichtigt. Außerdem muss der Raucherraum von den restlichen Räumlichkeiten durch eine selbstschließende Tür getrennt sein. Die Eingangstür in den Raucherraum muss klar als solchen beschildert sein. Und: Die Raucher sollen auf die gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens hingewiesen werden.