Negativ ist das Gutachten des Staatsrats zum Gesetzprojekt der Regierung zum Bau der Tram in Luxemburg nicht. Dennoch wirft er eine Reihe prinzipieller Fragen auf. Die erste Phase des Tram-Konzepts, die eine Anbindung des Zentralbahnhofs an den Kirchberg vorsieht, werde die Problematik des Berufsverkehrs nicht lösen, so die Hohe Körperschaft. Das angestrebte Ziel wird verfehlt, wenn die Tram nicht in die Bahninfrastruktur integriert und die geplante Strecke nicht mit Peripherie-Bahnhöfen verbunden wird.
Der Staatsrat erinnert in diesem Zusammenhang an ein Gesetz aus dem Jahr 2003, das eine Bahnanbindung von Kirchberg und Findel an die Nordstrecke (Luxemburg-Gouvy) und an die Strecke Luxemburg-Wasserbillig vorsieht. Was denn nun mit diesem Gesetz im Zusammenhang mit dem neuen Tram-Konzept sei, fragt der Staatsrat.
Fragen stellt der Staatsrat auch bezüglich des geplanten Wartungszentrums am Rande des Grünewalds. Dazu muss ein 6,5 Hektar großes Areal abgeholzt werden. Diese Zone sei jedoch als Schutzzone klassiert, so der Staatsrat. Projekte in Naturschutzgebieten bedürften einer Verträglichkeitsprüfung gemäß europäischer Fauna-Flora-Richtlinie und einer Umweltverträglichkeitsstudie, auch wenn es sich um Projekte öffentlichen Nutzens handelt. In derlei Fällen muss der Minister, der die Baugenehmigung erteilt, Kompensationsmaßnahmen vorschreiben. Dem Staatsrat zufolge müssten die Ergebnisse der Studien dem Parlament noch vor Abstimmung des Gesetzprojekts vorgelegt werden. Die Kompensationsmaßnahmen sollten als Arbeiten öffentlichen Nutzens erklärt werden und schnellstens realisiert werden.
230 Millionen Euro
Die Tram wird zu zwei Dritteln vom Staat finanziert, die Gemeinde Luxemburg übernimmt den Rest. Dem Staatsrat zufolge sollte der Gesetzentwurf vorsehen, dass die staatliche Beteiligung 66,6 Prozent nicht übersteigen wird. Das Gesetzprojekt sieht für den Bau der ersten Tramlinie, des Kaufs von Rollmaterial sowie der Errichtung des Wartungszentrums 230,5 Millionen Euro vor.
Einen formellen Einspruch legt der Staatsrat in seinem Gutachten nicht ein. In derlei Fällen muss die Regierung das Projekt abändern oder zeitliche Verzögerungen im legislativen Prozess in Kauf nehmen.
Zu Demaart












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