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Recht auf Mitbestimmung missachtet?

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LUXEMBURG - Am 13. Dezember wurde die Vereinbarung Cargolux - HNCA abgesegnet. Weil der gemischte Betriebsrat kaum Zeit hatte, sich mit dem Abkommen zu befassen, klagte die Personalvertretung bei der ITM.

In zwei Wochen ist gewusst, ob die Cargolux-Führung gegen das Gesetz über betriebliche Mitbestimmung verstoßen hat oder nicht. Genau das nämlich wirft die Personalvertretung dem Verwaltungsrat vor.

Im Vorfeld wichtiger Entscheidungen für das Unternehmen, muss sich der gemischte Betriebsrat um seine begründete Meinung gefragt werden. Das war aber bei Zustimmung zum Deal mit der chinesischen Investmentfirma HNCA nicht ganz der Fall. Der Verwaltungsrat stimmte am 13. Dezember dem Geschäftsabschluss zustimmen. Dem gemischten Betriebsrat habe man jedoch nur kurz zuvor die definitiven Dokumente vorgelegt. Innerhalb einer halben Stunde habe man sich dazu äußern müssen. Zu knapp, so die Belegschaftsvertreter und reichten bei der Gewerbeaufsicht ITM eine Beschwerde ein.

Am Dienstagmorgen konnte beide Seiten bei der ITM ihre Position verteidigen. Eine Entscheidung konnte jedoch nicht getroffen werden. Cargolux muss zuerst noch einige Unterlagen nachreichen, hieß es am Dienstag nach der Sitzung, u.a. das Handelsabkommen mit HNCA. Den Personalvertretern, insbesondere dem OGBL, warf die Cargolux-Seite vor, die Angelegenheit politisch auszuschlachten. Vorwurf, den der Rechtsbeistand der Beschwerdeführer zurückwies. Schließlich gehe es um das Prinzip, ob das Mitbestimmungsgesetz eingehalten wird oder nicht. Sollte dies der Fall sein, dann müsste dem gemischen Betriebsrat ausreichend Zeit eingeräumt werden, sich mit wichtigen Unterlagen zu einem Projekt befassen zu können.

Die ITM-Entscheidung soll in zwei Wochen vorliegen.