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«Es herrscht eine Grauzone»

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LUXEMBURG - Im Vorjahr fanden landesweit illegale Abholzungen statt. Bäume in geschützten Räume fielen dem Kahlschlag regelrecht zum Opfer. Nun soll ein neues Gesetz die Wälder besser schützen.

Eine Firma hatte in Bockholtz Ende Dezember anfangs Januar damit begonnen mehrere Hektar Wald abzuholzen. Diese Aktion hatte für eine Menge Gesprächsstoff gesorgt. Das betroffene Waldareal war als Biotop ausgezeichnet. Zudem wurden die Fällarbeiten durchgeführt, während der zuständige Förster in Urlaub war.

Wegen der schlechten Wetterbedingungen tat sich die Firma schwer das Holz aus dem Wald zu transportieren. Dadurch wurde der Weg, der aus dem Waldstück führt, arg in Mitleidenschaft gezogen. Zudem wurden Pflanzen zerstört, die auf Liste der geschützten Pflanzen stehen. Die zuständige Ministerin Carole Dieschbourg setzte den Arbeiten sofort ein Ende. Der Schaden hält sich dennoch in Grenzen, da Neuanpflanzungen bereits erfolgen, heißt es seitens der Forstverwaltung.

Drei Jahre Zeit um neue Bäume zu pflanzen

„In einem Hochwald muss bei einem Kahlschlag von mehr als zwei Hektar Holz eine Genehmigung beantragt werden. Dies betrifft vor allem das Laubholz. Auch dürfen keine Fichten, die weniger als 50 Jahre alt sind, gefällt werden“, erklärt Fränk Wolter, Direktor der Natur und Forstverwaltung gegenüber Tagblatt.lu. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass nach dem Kahlschlag der Privateigentümer drei Jahre Zeit hat, um neue Bäume anzulegen.

„Der Förster meldet jegliche Verstöße der Forstverwaltung. Allerdings hat er nicht das Recht, Bußgelder zu verteilen. Des Weiteren führen wir keine Statistiken über Verstöße, die in Wäldern stattfinden. Es herrscht eine regelrechte Grauzone in diesem Bereich. Die Regeln sind sehr liberal», bedauert Fränk Wolter.

Die aktuelle Forstordnung sei veraltet und könne den Schutzstatus der Wälder nicht mehr garantieren. Ein neues Naturschutzgesetz soll nun definiert werden, lässt Fränk Wolter wissen und rät: «Bei Arbeiten in einem Privatwald soll man sich vorerst bei der Initiative „privatbesch.lu“ erkundigen. Sie gibt Auskünfte über die Regeln, die in einem Privatwald zu beachten sind.»

51 Prozent der Luxemburger Wälder gehören dem Staat, 49 Prozent sind in Privatbesitz.