Die Ombudsfrau Lydie Err sieht sich nachträglich von Justizminister Félix Braz und Finanzminister Pierre Gramegna bestätigt. In ihrem Amt als Vermittlerin zwischen den Bürgern und den staatlichen Verwaltungen hat sie Zugang zu allen Dokumenten, die ein Dossier betreffen, das sie behandelt.
Bei der Vorstellung des letztjährigen Berichts vor einigen Wochen hatte Err betont, dass man ihr lediglich in einem Fall die Herausgabe von Unterlagen verweigern dürfe, und zwar bei Staatsgeheimnissen. Was die beiden Regierungsmitglieder in ihrer Antwort auf die parlamentarische Frage des CSV-Abgeordneten Gilles Roth bestätigen. Roth hatte Errs Aussage angezweifelt. Wie sei es denn mit dem Steuer- und dem Bankgeheimnis bestellt, so seine Frage.
Steuergeheimnis kann gebrochen werden
Das Gesetz über den Ombudsman gewährt diesem eine Ausnahme vom allgemeinen Steuergeheimnis, so Braz und Gramegna. Das Steuergeheimnis könne gebrochen werden, wenn der Autor einer Beschwerde ein persönliches oder unmittelbares Interesse gegenüber der Steuerverwaltung geltend machen kann.
Keinerlei Einfluss hat das Gesetz über den Ombudsman auf das Bankgeheimnis. Der Médiateur richte sich bei seinen Informationsanfragen ausschließlich an die staatlichen Verwaltungen. Die Kredithäuser gehörten nicht zum öffentlichen Dienst, seien daher nicht betroffen.
Zu Demaart
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