Alles dreht sich um einen Sitz in der Staatsbeamtenkammer. Eine Regelung besagt, dass höchstens zwei Vertreter ein und derselben Verwaltung aus der oberen Staatsbeamtenlaufbahn (Kategorie A) in der Berufskammer der Staatsbeamten und öffentlichen Angestellten tagen dürfen. Gegen diese Regelung hatte die Apess geklagt. Der Kategorie A stehen in der Berufskammer drei Mandate zu. Bei den Wahlen im März 2010 hatte es sich ergeben, dass gleich drei Lehrer gewählt worden waren, zwei auf der Liste der CGFP und einer auf der Liste der Apess. Pech für die Apess. Sie musste auf das Mandat verzichten. Das ging an die CGFP, an eine Beamtin aus der oberen Laufbahn aus einer anderen Verwaltung.
Gegen diese Regelung legte die Apess Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, das am 19. Dezember 2013 den Erlass zur Ernennung des dritten CGFP-Vertreters aus der oberen Laufbahn in der CHFEP für null und nichtig erklärte.
Aus eins wird zwei
Die Regierung hat sich für eine Lösung entschieden, die ganz und gar im Sinne der CGFP ausgelegt werden kann, und die Apess wieder außen vor läßt: Aus der Kategorie A mit drei Sitzen macht sie zwei Kategorien: Die Kategorie A mit zwei Sitzen für die Lehrer und eine Kategorie A1 für die höheren Beamten aus anderen Verwaltungen mit einem Sitz. Was die aktuelle Zusammensetzung der Kammer angeht, so muß die CGFP zwar nun ihren dritten Sitz zwar abgeben, aber dieser wird vakant bleiben, weil die Apess, laut Regierung über keinen Kandidaten verfüge, der die legalen Bestimmungen erfülle
Es sei eine heiße Kartoffel, sagte Innenminister Dan Kersch zu Beginn seiner Erläuterungen am Freitag vor der Presse. Egal welche Entscheidung die Regierung treffen würde, werde sie kritisiert, entweder von der Staatsbeamtengewerkschaft CGFP oder vor der Apess. Sie bevorzugte offensichtlich die Schelte der kleineren Gewerkschaft.
Panikattacken
Deren Präsident Daniel Reding hielt sich gegenüber dem Tageblatt nicht mit Kritik zurück. Erstens habe sich Minister Kersch nicht an eine Absprache mit der Apess gehalten: Er habe ihr versprochen, sie vor einer Entscheidung zu informieren. „Es ist nicht die feine englische Art, dass wir das nun über die Presse erfahren müssen.“
Zweitens setze sich die Regierung damit über ein Gerichtsurteil hinweg. Damit zeige sie ihre panische Angst gegenüber der CGFP. Auch diese Regierung habe Angst vor der CGFP. Sie werde von Panikattacken und Schüttelfrost befallen, sobald sie das Wort CGFP höre.
(Claude Molinaro/Tageblatt.lu)
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