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Studienbeihilfen und Bordsteinkanten

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LUXEMBURG - Die erste öffentliche Petition an das Parlament kann ab kommenden Montag auf der Web-Seite des Abgeordnetenhauses unterschrieben werden. Sie betrifft die neue Börsenregelung für Studenten.

Am 20. März war die neue Form der Bürgerbeteiligung angekündigt worden, kommende Woche bereits wird sie umgesetzt. Ab kommenden Montag können Interessenten auf der Web-Seite des Abgeordnetenhauses die erste öffentliche Petition an das Parlament unterschreiben. Gleichzeitig können sie ihren Kommentar zum Thema abgeben.

Der Petitionsausschuss befasste sich am Mittwoch mit gleich zehn öffentlichen Petitionen, die zwischen dem 20. März und dem 1. April eingereicht wurden. Einigen Schreiben habe die Begründung gefehlt, so der Parlamentsausschuss. Die Antragsteller wurden um ergänzende Erklärungen gebeten.

4000 Euro Mindestbörse

Die erste öffentliche Petition befasst sich mit der Neuregelung der Studienbeihilfen. Die Petition wurde vom Chef der Piratenpartei Sven Clement eingereicht. Der allen Studenten sicher gewährte Teil sollte angehoben und den Verlust des gekürzten Kindergeldes kompensieren. Auch sollte der Studieninformationsdienst CDIES personnell aufgestockt werden.

Auch eine andere, von LCGB-Mitarbeiter Christophe Knebeler vorgelegte Petition befasst sich mit derselben Thematik. Dort wird die Anhebung des jedem Studenten zustehenden Börse von 2000 auf 4000 Euro gefordert. Der Maximalbetrag des zinsvergünstigten Darlehens von derzeit 6.500 Euro sollte angehoben werden. Diese Petition ist jedoch noch freigegeben werden.

Garantiertes Grundeinkommen

In anderen Petitionen, die wohl in den kommenden Wochen aufliegen werden, fordern die Initiatoren Unterstützung für die Einführung eines garantierten Grundeinkommens für jedermann. Andere wiederum wollen ein Referendum über die Tram organisieren. Andere Petitionen fordern die Überprüfung der Höhe der Bordsteinkante oder die Abschaffung der Sommerzeit.

Um an der neuen Petition teilnehmen zu dürfen, muss man mindestens 15 Jahre alt sein und eine luxemburgische Sozialversicherungsnummer haben. Der Wohnort spielt keine Rolle. Um zulässig zu sein, muss die Petition ein generelles (also keinen persönliches) und einen nationales (also kein regionales) Interesse präsentieren, hatte Parlamentspräsident Mars di Bartolomeo am 20. März gesagt.

Bei mindestens 4.500 Unterschriften muss das Anliegen der Bürger im Parlamentsausschuss in Anwesenheit der zuständigen Minister und maximal sechs Bittstellern diskutiert werden. Die Sitzung wird über Chamber TV übertragen.