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Eindeutige Fristenlösung

Eindeutige Fristenlösung

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Eine eindeutige Fristenlösung, das sieht die Reform des Abtreibungsgesetzes der Regierung vor. Das Projekt beschäftigte am Freitag den Ministerrat.

In seiner Rede zur Lage des Landes hatte Premierminister Xavier Bettel (DP) bereits Andeutungen zur geplanten Reform des Abtreibungsgesetzes gemacht. So werde die aktuelle zweite obligatorische Beratung abgeschafft. Man steuere eine eindeutige Fristenlösung an, hieß es am Freitag nach der Ministerratssitzung ergänzend. Allein die Frau wird in Zukunft entscheiden, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen möchte oder nicht.

Das Luxemburger Parlament hatte das Abtreibungsgesetz zuletzt am 22. November 2012 abgeändert. War ein Schwangerschaftsabbruch bis zu jenem Zeitpunkt nur aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung möglich, erlaubt das neue Gesetz eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen auch aus sozialen Gründen. Die Frau muss sich aber noch einem zweiten Beratungsgespräch stellen. Nun fällt auch diese zweite obligatorische Beratung weg, so Justizminister Félix Braz («déi gréng») am Freitag nach der Ministerratssitzung. In Zukunft wird die Frau auch von einer schriftlichen Erklärung entbunden, in der sie eindeutig ihr Einverständnis für den Schwangerschaftsabbruch erklärt.

Keine Straftat mehr

Die Abtreibung wird derzeit noch als Straftat angesehen. Wer sich nicht an die gesetzlichen Regeln hält, wird mit einer Geldstrafe von 251 bis 2000 Euro belegt. Das wird sich mit der Gesetzesreform ändern. Die Abtreibung wird depenalisiert. Aus dem Gesetztext entfernt wird auch der Begriff der Notsituation, in der sich eine Frau befinden muss, die eine Abtreibung vornehmen will.

Bei minderjährigen Patienten bleibt die zweite obligatorische Beratung erhalten, auch müssen sie ihr Einverständnis zur Abtreibung schriftlich kundtun.

Kein Arzt kann zu einer Abtreibung gezwungen werden

Auch nach der Gesetzreform kann kein Arzt zu einer Abtreibung gezwungen werden. Der Arzt, der eine Abtreibung verweigert, muss seiner Patientin, welche die Schwangerschaft unterbrechen will, jedoch ein Attest ausstellen, dass sie bei ihm an der ersten und einzigen obligatorischen Beratung teilgenommen hat.

Änderungen sieht der Gesetzentwurf ebenfalls beim medikamentös hervorgerufenen Schwangerschaftsabbruch vor. Bisher konnte nur der Facharzt das Mittel dazu verschreiben. In Zukunft darf auch der Allgemeinmediziner dies tun.

Schließlich soll auch die Informationsmaterial überarbeitet werden. Es soll durch objektivere Informationen ersetzt werden. Die aktuellen Broschüren würden den Frauen tendenziell einen Schwangerschaftsabbruch abraten.

2012 wurden insgesamt 1.137 Schwangerschaften abgebrochen, in 0,97 Prozent der Fälle bei Minderjährigen. 8,71 Prozent der Patientinnen waren jünger als 25 Jahre. 97 Frauen trieben mit Hilfe von Medikamenten ab. Bei 1.040 Frauen wurde der Fötus abgesaugt oder abgeschabt.