Ein Tag vor dem Tag der Arbeit hat der LCGB Alarm geschlagen. Der Grund: Ein bekannter deutscher Discounter hatte in den vergangenen Tagen massiv Werbung für seine Geschäfte gemacht, die am 1. Mai geöffnet sein würden. Wie die Gewerkschaft am Mittwoch auf Nachfrage in Erfahrung brachte, hat die Einkaufskette jedoch keine Genehmigung beim Wirtschaftsministerium beantragt. Diese wird jedoch benötigt, da der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag ist.
Dem Verantwortlichen der Supermärkte in Luxemburg sei nicht bekannt gewesen, dass der 1. Mai ein Feiertag ist, sagte uns Christophe Knebeler, LCGB-Pressesprecher, am Mittwoch. Er habe aber zugesichert, dass die Geschäfte am Donnerstag geschlossen blieben.
Bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich der Fall sein. Geschlossen oder nicht, die Gewerkschaft will gegen den deutschen Discounter klagen, sollte dieser die Absicht gehabt haben, ohne ministerliche Genehmigung zu öffnen, so Knebeler.
Zu Demaart
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