844 Mal musste die Polizei im letzten Jahr eingreifen, weil einer der Partner den anderen in der gemeinsamen Wohnung misshandelte. Im Vorjahr hatte die Polizei noch 801 Fälle häuslicher Gewalt verzeichnet. In 312 Fällen stellte die Polizei 2013 tätliche Angriffe auf eine Person fest, die oftmals zum Krankenschein führten.
Laut Gesetz muss der gewalttätige Partner die gemeinsame Wohnung verlassen. 2013 sprachen die Staatsanwälte von Luxemburg und Diekirch 357 derartige Wegweisungen. Das geht aus dem Bericht über häusliche Gewalt hervor, den Gleichstellungsministerin Lydia Mutsch kommende Woche vorlegen wird. Das Phänomen betreffe alle sozialen Schichten und alle Nationalitäten, betonte sie am Freitag nach der Ministerratssitzung.
Bereits 2013 wurde eine sich über zwei Jahre hinziehende Studie begonnen, welche die Ursachen häuslicher Gewalt identifizieren und den Helfern vor Ort sowie der Betreuer der Opfer Empfehlungen geben soll. Hinterfragt werden sollen jedoch auch die Sensibilisierungskampagnen, die in den letzten Jahren zu diesem Thema durchgeführt wurden. Unter anderem wird geprüft, ob die Kampagnen die Zielgruppen auch tatsächlich erreichen.
Laut Mutsch bestehe internationalen Studien zufolge eine klare Beziehung zwischen Sexualaufklärung und Veranlagung zu Gewalt gegen den Lebenspartner. Daher ihr Plädoyer für eine bessere Sexualaufklärung der Kinder.
Gesetz stammt von 2003
Luxemburg hat sein Wegweisungsgesetz 2003 verabschiedet. Die Kernaussage ist, dass der Täter bzw. die Täterin die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Das Opfer bleibt. Während eines vom Staatsanwalt zu bestimmenden Zeitraums darf sich der Täter weder der Wohnung noch dem Opfer nähern.
Obwohl die Zahl der registrierten Fälle häuslicher Gewalt mit 844 im Jahr 2013 recht hoch ist, dürfte die Dunkelziffer höher sein.
Der Jahresbericht wird von einem Ausschuss erstellt, dem sowohl Vereinigungen zur Betreuung der Opfer als auch staatliche Stellen angehören. Seit Dezember 2013 ist auch die bisher einzige Vereinigung, die sich um die Täter kümmert, im Ausschuss vertreten.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können