Mit bis zu 232 Millionen Euro in vier Jahren kann der FNR Forschungsprojekte öffentlicher Einrichtungen und einzelne Forscher unterstützen. Die Gelder, die mit der Konvention Staat-FNR von 2014 bis 2017 zur Verfügung stehen, kommen zu den 850 Millionen Euro hinzu, die für Arbeit und Betrieb der öffentlichen Forschungszentren (CRP) und die Uni Lëtzebuerg benötigt werden. Der Ministerrat verabschiedete am Freitag den Konventionsentwurf, dem das Parlament noch zustimmen muss.
Verglichen mit den bisherigen Konventionen steigt der Betrag öffentlicher Forschungsgelder für den FNR. Im Zeitraum 2008-2010 standen rund 30,2 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, 2011-2013 44,1 Millionen. 2014 bis 2017 werden es durchschnittlich 58 Millionen Euro sein, betonte Staatssekretär im Hochschulministerium Marc Hansen (DP) am Freitag.
Strikte Vorgaben
Die Vergabe der Forschungsgelder ist an strikten Bedingungen geknüpft. Gefördert werden sollen Qualität und wissenschaftliche Spitzenleistungen, Forschung mit ökonomischem und gesellschaftlichem Niederschlag für das Land.
Luxemburg hat sich im Rahmen der EU-Initiative „Europa 2020“ verpflichtet, bis 2020 zwischen 0,7 und 0,9 Prozent des Bruttoinlandprodukts für öffentliche Forschung bereitzustellen. Derzeit sind es 0,66 Prozent. Langfristig soll es ein Prozent sein, so das Koalitionsabkommen von DP-LSAP-déi gréng.
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