Auf dem Kurzzeitparkplatz direkt am Ein- bzw. Ausgang des hauptstädtischen Bahnhofs stehen täglich mehrere Taxis, obwohl es unweit davon einen ausgewiesenen Taxi-Stand gibt. „Nicht nur dass diese Taxis die Stellplätze für normale Privatfahrzeuge besetzen, sie machen den Taxifahrern, die eine Lizenz für das Gebiet der Gemeinde Luxemburg haben, auch einen ordentlichen Strich durch deren Rechnung“, so ein Verantwortlicher der Luxemburger Eisenbahngesellschaft dem Tageblatt gegenüber. „Wir haben bereits alles Mögliche unternommen, um dieses Problem zu lösen, doch ohne Erfolg.“
Dieses Problem besteht darin, dass gleich am Eingang des Bahnhofs wohl Taxis aus anderen Gebieten Luxemburgs anhalten dürfen, um Fahrgäste zum Zug zu bringen, jedoch – so sieht es das jetzige Gesetz vor – keine Fahrgäste aufnehmen dürfen. So weit zur Theorie.
Praxis sieht anders aus
Die Praxis sieht aber ganz anders aus: Um Leerfahrten zu vermeiden, warten diese Taxifahrer dann trotzdem auf Kundschaft, ganz zum Leidwesen derjenigen Taxifahrer, die eine Lizenz für das Gemeindegebiet Luxemburg haben, doch weiter entfernt von ihren „irregulären“ Kollegen auf Fahrgäste warten.
„Eine Lösung zu finden, ist nicht ganz einfach“, so der Pressesprecher der Eisenbahngesellschaft, „denn die Lizenzen für die Taxis stellt die Gemeinde aus, die Stellplätze sind auf Bahnhofsgebiet, und um der Lage vor Ort Herr zu werden, muss die Polizei einschreiten.“
Die Sicherheitsbeamten haben aber auch so ihre Sorgen mit diesem Problem: „Wir kontrollieren, vielleicht nicht oft genug, mag sein, aber man sollte auch wissen, dass die Kontrolle dieser „irregulären“ Taxen auch kein leichtes Unterfangen ist. Ganz im Gegenteil. Sie sind sehr zeitaufwendig. Meistens haben diese Fahrer die Ausrede parat, dass sie von einem Kunden, der mit dem Zug ankommt, bestellt wurden, was ihnen dann wiederum erlaubt, dort zu stehen. Wir müssen dies dann kontrollieren, fragen nach einer eventuellen Telefonnummer des erwähnten Kunden, rufen dort an und treffen dann – wie es sich erst vor kurzem erwiesen hat – auf einen Kollegen des Taxifahrers, der uns dann bestätigt, dass er die Taxe bestellt hat. Einen echten Kunden gibt es in den allermeisten Fällen nicht.“
Neues Gesetz ab September?
Auf die Frage, was denn einem solchen „irregulären“ Taxifahrer passiert, wenn die Polizei ihn ertappt, meinte die Polizei: „Wir stellen ein Protokoll aus, das dann an die Staatsanwaltschaft geschickt wird. Damit starten wir eine Prozedur, die dann mindestens zwei bis drei Monate dauert, mit dem möglichen Resultat, dass es eine kleinere Geldbuße zu bezahlen gibt. Wir können nicht sofort vor Ort eine gebührenpflichtige Verwarnung ausstellen.“
Das soll sich aber mit dem auf dem Instanzenweg befindlichen neuen Taxi-Reglement ändern. Das Land werde dann in verschiedene Zonen eingeteilt. Die Fahrer erhalten dann für die eine oder die andere Zone eine Lizenz. Die erlaubte Zone wird dann auch auf der Karosserie der Taxis sichtbar gemacht, so wie auch die Tarife. Das neue Gesetz, das eventuell im September in Kraft treten könnte, sieht dann auch gebührenpflichtige Verwarnungen für Taxifahrer vor, die gegen das Reglement verstoßen.
„Bis dahin wird die jetzige Situation, die wir aber nicht nur vor dem hauptstädtischen Bahnhof, sondern auch in der Oberstadt und darüber hinaus kennen, wohl noch weiter Bestand haben“, so die Polizei zum Abschluss.
Zu Demaart
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