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Ein Mediator für Streitfälle

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Welche Rechte und Pflichten die Patient und die Ärzte haben, schreibt ein Gesetzentwurf festschreiben, das in den kommenden Wochen im Parlament verabschiedet wird.

Der damalige Gesundheitsminister hatte den Entwurf bereits im August 2012 deponiert. Jetzt, fast zwei Jahre später und nach 17 Treffen mit den Vertretern der Patienten und der Ärzte, etlichen Gutachten und Zusatzgutachten steht der Entwurf über die Rechte und Pflichten der Patienten und Ärzte. Der Parlamentsausschuss Gesundheit verabschiedete am Dienstag seinen Bericht, den der LSAP-Abgeordnete Georges Engel verfasst und im Plenum vorlegen wird. Noch im Juni soll das Gesetz im Parlament gestimmt werden, hieß es am Dienstag nach der Ausschusssitzung.

Das Gesetzprojekt garantiert den Patienten auch weiterhin die freie Wahl seines Arztes. Dem Patienten bleibt es überlassen, ob er die ganze Wahrheit über seinen Gesundheitszustand wissen will oder nicht. Festgeschrieben wird das Recht des Patienten, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die seinem Namen sprechen kann, falls er, der Patient, dazu nicht mehr in der Lage ist.

Schlichtungsstelle

Erstmals wird ein Instrument geschaffen, um Konfliktfälle zwischen Patient und Arzt gütlich zu regeln. Wer sich in Zukunft über eine seiner Ansicht nach fehlerhafte medizinische Behandlung oder über ein Fehlverhalten des Arztes beklagen will, kann dies beim Mediator tun. Diese wird versuchen, gegebenenfalls eine gegenseitig annehmbare Lösung zu finden. Dadurch sollen kostspielige Gerichtsprozesse vermieden werden.

Derzeit gehen dem Gesundheitsministerium und dem Ärztekollegium jährlich mehrere hundert Klagen unzufriedener Patienten ein. Die neue Mediation-Stelle wird jedoch die bereits bestehenden Vermittlungsstellen in den Krankenhäuser nicht ersetzen.

Eng geknüpft an der Schaffung eines unabhängigen Mediators ist die Bildung eines Spezialfonds, um die Kosten für negative Folgen medizinischer Eingriffe zu übernehmen. Wie dieser Fonds etwa für Schäden etwa nach Operationen ausgestaltet und finanziert wird, ist derzeit noch unklar. Das Ministerium hat eine diesbezügliche Studie in Auftrag gegeben. Innerhalb eines Jahres müsse der entsprechende Gesetzestext zur Schaffung von derlei Fonds vorliegen, sagte uns Berichterstatter Georges Engel (LSAP) am Mittwoch. Einspringen würde der Fonds jedoch nur in den Fällen, wo kein Verschulden des Arztes oder des Patienten feststellbar ist. Kunstfehler, für die der Arzt verantwortlich ist, wird dieser bzw. seine Versicherungsgesellschaft nach wie vor selbst übernehmen müssen. Die Schaffung dieses Fonds ist eine langjährige Forderung sowohl der Patientenvertretung als auch der Ärzteschaft.

Mit dem neuen Gesetz wird kein Neuland in Sachen Patientenrechten betreten. Diese werden bereits im Krankenhausgesetz vom 28. August 1998 und im Verhaltenskodex der Ärzte und Zahnärzte angesprochen. Das neue Gesetz soll jedoch einige fundamentale Rechte und Pflichten der Patienten festschreiben, «die Grundregeln», wie der Staatsrat in seinem Gutachten zum Gesetzentwurf geschrieben hat. Eine Bestimmung des neuen Gesetzes dürfte dabei als besonders wichtig einzustufen sei, soll sie doch ein Abgleiten in eine Zweiklassen-Medizin vorbeugen: Allen Patienten wird der Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten garantiert.

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