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Das Recht auf Vergessen-werden

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Google setzt "Recht auf Vergessenwerden" um. Seit Donnerstag können Europäer im Internet einen Löschantrag stellen.

Mehr als zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Löschmöglichkeiten in Ergebnislisten von Suchmaschinen hat Google mit der technischen Umsetzung begonnen. Am späten Donnerstag stellte der Suchmaschinen-Gigant ein Formular ins Internet, mit dem Europäer die Löschung unliebsamer Daten beantragen können. (Hier der Link zum Formular). Das Urteil zwinge Google, schwierige Entscheidungen zu treffen zwischen dem «Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden» und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit, erklärte ein Sprecher des US-Konzerns.

In diesem Formular können Interessenten angeben, welche mit ihrem Namen verbundene Links entfernt werden sollen.

Google macht keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung solcher Anträge dauern könnte. Der Konzern habe bereits einige tausend Anfragen erhalten, sagte ein Sprecher. Sie müssten erneut über das neue Formular gestellt werden. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in der EU sowie in Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz – nicht aber etwa in der Domain «Google.com».

Larry Page: Negative Folgen

Google-Chef Larry Page warnte vor negativen Folgen des EuGH-Urteils. Unter anderem könne es der nächsten Generation von Internet-Startups schaden, sagte er der «Financial Times» von Freitag. «Wir sind ein großes Unternehmen und wir können auf solche Sorgen antworten und Geld dafür ausgeben, es ist kein Problem für uns.» Ein Google, das noch aus drei Leuten in einer Garage bestand, hätte es aber härter getroffen. Er befürchte auch, dass dies ein ermutigendes Signal für Regierungen sein könnte, die Online-Zensur betreiben.

Ein Beraterausschuss soll dem Konzern künftig helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten. Ihm gehören Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven (Belgien), Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, an.

Zugleich betont Google, dass man bei der Prüfung der Anträge untersuchen werde, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen bestehe – zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können von Suchmaschinenbetreibern verlangen, dass sie Links nicht mehr anzeigen, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Lehnen die Suchmaschinenbetreiber dies ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen.

Google ist die am häufigsten genutzte Suchmaschine. Den Konkurrenten yahoo und Microsoft/bing kommt nur eine untergeordnete Rolle zu. Dennoch müssen auch sie sich dem Urteil des Luxemburger EUGh unterwerfen.