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«Radaranlagen sind Geldmaschinen»

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"Feststehende Blitzer sind Geldmaschinen", heißt es in einer vor einigen Tagen freigeschalteten öffentlichen Petition. Diese und andere Bittschriften wurden rezent im Luxemburger Parlament deponiert.

«Feststehende Radaranlagen wurden nicht konzipiert, um die Sicherheit auf den Straßen zu verbessern», heißt es in einer vor einigen Tagen freigeschalteten öffentlichen Petition auf der Homepage der Abgeordnetenkammer. Viele Studien würden dies belegen, so der Appell an das Transportministerium. Diese Anlagen seien reine Geldmaschinen.

Deshalb fordert der Initiator Patrick Pereira eine höhere Polizeipräsenz auf den Straßen sowie erweiterte Mittel für die Polizei. Den Radaranlagen wird ein klares «Nein» erteilt. Die Petition kann noch bis zum 11. Juli unterzeichnet werden. Am Montagvormittag war die öffentliche Forderung 13 Mal unterschrieben worden.

Bis zum Sommer sollen laut Verkehrsminister François Bausch voraussichtlich alle technischen und juristischen Fragen zur Installation von Radaranlagen geklärt sein. In einer ersten Phase sollen stationäre und mobile Blitzanlagen angeschafft werden. In einer zweiten Phase könnten Abschnittsradare folgen. Sie können die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnen und somit einen Verstoß feststellen. Einsatzgebiete könnten Autobahntunnels und gefährliche Landstraßen sein.

Todesfall eines Haustieres

Noch nicht angenommen ist eine Petition, die eine Beurlaubung des Herrchens im Todesfall seines Haustieres fordert. So könne der Tierhalter besser um seinen Liebling trauern. Ein anderer Initiator findet, dass homöopathische Medikamente integral von der Krankenkasse erstattet werden sollten. Auch diese Bittschrift wurde noch nicht freigegeben. Eine weitere Petition fordert mehr Personal und bessere Öffnungszeiten der Arbeitslosenagentur Adem. «Gegen die Wahlpflicht», «gegen das neue Stadion», «Legalisierung von Cannabis» oder «Führerschein mit 16» sind weitere Petitionsthemen.

Ein Initiator fordert ein Gesetz, in dem genau definiert werden soll, wann eine Petition ein Referendum erforderlich macht. Ein Referendum sollte seiner Meinung nach stattfinden, wenn mehr als 4.500 Unterschriften zusammenkommen. In diesem Falle sollte das Volk entscheiden.

Zurzeit gilt die Regelung: Bei mindestens 4.500 Unterschriften muss das Anliegen der Bürger im Parlamentsausschuss in Anwesenheit der zuständigen Minister und maximal sechs Bittstellern diskutiert werden. Die Sitzung wird über Chamber TV übertragen.

Der aktuellen Gesetzgebung über das Referendum zufolge muss eine Volksbefragung zu einem Theme durchgeführt werden, wenn 25.000 Wähler sich dafür aussprechen. Die Unterschriften müssen in einer Zweimonatsfrist gesammelt werden.