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Was gehört zum Krankengeld?

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Was muss als Krankengeld ausbezahlt werden? Nur das Grundgehalt oder auch die Zuschläge für regelmäßige Sonntags- und Nachtarbeit? Die Frage entzweit Gewerkschaften und Arbeitgeber.

Seit Einführung des sogenannten Einheitsstatuts sorgt die Frage, was eigentlich als Krankengeld im Falle der Lohnfortzahlung zu entrichten ist, für Spannungen zwischen Patronat und Gewerkschaften.

Was bei den Angestellten noch immer der Fall, wurde mit dem Einheitsstatut Anfang 2009 auch für die Arbeiter eingeführt. Im Krankheitsfall muss das Unternehmen den Lohn des Mitarbeiters während der ersten 13 Fehlwochen bezahlen. Dann übernimmt die Gesundheitskasse.

Sonntags- und Nachtschicht

Problematisch wird die Angelegenheit, wenn der Beschäftigte regelmäßig Sonntags- und Nachtschichten fährt, diese Zuschläge demnach zum normalen Lohn gehören. Die Unternehmen verweigern sich jedoch oftmals, diese Zuschläge beim Krankengeld zu entrichten. Sie zahlen in der Regel nur den Basislohn. Was für den Beschäftigten mit teilweise schmerzliche finanziellen Einbußen verbunden ist. Daran konnten auch mehrere Gerichtsurteile nichts ändern.

Nun soll Bewegung in die Sache kommen, meint der OGBL. Er sei froh, dass in Sachen Lohnfortzahlung eine Diskussion begonnen habe, so Gewerkschaftspräsident Jean-Claude Reding am Dienstag nach der Sitzung des Nationalvorstandes. Das Ganze soll gesetzlich geregelt werden. Uneins sei man sich jedoch bezüglich der Referenzperiode, die bei der Berücksichtigung der Lohnzuschläge zu beachten ist.