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Nur Autofähnchen sind erlaubt

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Etliche Autos fahren während der Fußballweltmeisterschaft mit Nationalfahnen. Allerdings sind alle aus dem Auto zu weit hervorstehenden Objekte untersagt, sagt die Polizei. Fähnchen sind erlaubt.

Wer mit einem beflaggten Auto im Großherzogtum erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 74 Euro rechnen, so die Polizei und beruft sich auf das Gesetz 24.02 aus dem «Code de la Route». Große hervorstehende Teile am Auto, die eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, sind laut luxemburgischer Straßenverkehrsordnung aus Sicherheitsgründen verboten. Anders als zuvor von der Polizei bestätigt, sind die kleinen angebrachten Fähnchen erlaubt. Allerdings müssen sie so befestigt sein, dass sie sich während der Fahrt nicht loslösen und andere Verkehrsteilnehmer irritieren oder behindern.

Auch Hupkonzerte nach WM-Spielen sind nicht erlaubt, bestätigt die Polizei. Verstöße kosten 49 Euro. «Man darf nur als Warnung und aus Sicherheitsgründen hupen, nicht aus Blödsinn», so eine Polizeisprecherin.

Nizzas Bürgermeister greift durch

Das französische Nizza hat das «demonstrative» Zeigen von Nationalflaggen verboten. Der Bürgermeistererlass war wenige Stunden vor dem algerischen Achtelfinale gegen Deutschland und trotz vieler algerischstämmiger Franzosen ergangen.

Nach dem erstmaligen Einrücken des Erreichen Algeriens ins Achtelfinale hatte es in Frankreich 74 Festnahmen wegen ausufernder Freudenfeste gegeben. Der Flaggenbann gilt von 18.00 Uhr bis 04.00 Uhr morgens. Die internationalen Fahnen auf der berühmten Promenade von Nizza sind davon ausdrücklich ausgenommen.

In eigener Sache: Auslöser dieses Beitrags war eine dpa-Meldung am Dienstag. Auf Nachfrage hin bestätigte ein Polizeisprecher zuerst den Inhalt der Meldung. Wenige Zeit später präzisierte der Pressedienst jedoch, man sei wohl falsch verstanden worden. Verboten seien lediglich weit aus dem Auto herausragende Teile.