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Mit einer Petition die Leitpläne kippen

Mit einer Petition die Leitpläne kippen

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Kurz von den Sommerferien hatte die Regierung den Bürgern die sektoriellen Leitpläne zur Einsicht vorgelegt. Zu wenig Zeit, so Kritiker. Nun können sie dazu eine Petition unterschreiben.

Die sektoriellen Leitpläne sollen zurückgezogen werden, um eine echte Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Das fordert Georges Krieger in einer Online-Petition, die er Mitte August dem Abgeordnetenhaus zugestellt hat.

Tatsächlich lagen die Pläne über die zukünftige räumliche Gestaltung des Landes der Öffentlichkeit vom 27. Juni bis 28. Juli zur Begutachtung vor. Schriftliche Anmerkungen konnten bis zum 11. August an den Schöffenrat der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden. Diese kurze Frist, und das ausgerechnet vor den Sommerferien, hatte etliche Kritik hervorgerufen.

Eine echte öffentliche Debatte sei nicht möglich gewesen, so der Initiator der Petition. Als weiteres Argument für den Rückzug der Leitpläne nennt Krieger das Vorkaufs- und Enteignungsrecht, das sich die öffentliche Hand mit diesen Plänen einräumt. Den Privatbesitzern werde dabei ein Preis angeboten, der unter dem tatsächlichen Marktwert liegt. Das sei verfassungswidrig, heißt es.

In den kommenden Wochen werden sich Kritiker der Regierungsprojekte für den Rückzug aussprechen können. Der Petitionsausschuss des Parlaments, der die Initiativen auf ihre Zulässigkeit prüft, erteilte am Montag grünes Licht. Noch muss die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden der Freischaltung auf der Webseite des Parlaments zustimmen, was jedoch kein größeres Hindernis darstellen dürfte.

Sechs Bittschriften

Insgesamt sechs Bittschriften stimmte der Ausschuss zu, sagte uns Ausschusspräsident Marco Schank (CSV) nach der Sitzung. Eine der Petitionen befasst sich mit der Rentenanpassung. Der durch politische Entscheidungen der letzten Jahre hervorgerufene Rückstand bei den Renten sollte kompensiert werden, heißt es bei Valentin Olinger. Yasmine Hémès fordert ihrerseits im Namen von Sea Shepherd Luxemburg ein Verbot des Grindwalfangs auf den Färöer Inseln. Dort werden die Wale von Fischerbooten in eine Bucht zusammengetrieben und brutal abgeschlachtet.

Steuerfrei sollen nach Ansicht von Daniel Rinck Prämien sein, die ein Betrieb seinen Mitarbeitern ausbezahlt, und das in Höhe von bis zu anderthalbmal den Mindestlohn. Denselben Betrag von 8,40 Euro fordert schließlich François Donnay für die «Chèques repas». Diese Vereinheitlichung schaffe mehr Gerechtigkeit unter den Beschäftigten und mindere das Fehlerrisiko an den Kassen der Geschäfte.

Ein freier Tag, wenn das Haustier gestorben ist

Bereits am 20. Mai 2014 hatte Carine de Paepe ihre Bittschrift Nr. 375 an die Abgeordneten eingereicht. Mit etwas Verspätung erklärte der Ausschuss auch sie am Montag für zulässig. Und das obwohl das Begehren etwas seltsam anmutet. So schlägt die Autorin die Einführung eines legalen Urlaubstages für Berufstätige vor, wenn das geliebten Haustier gestorben ist. Die Verspätung erklärt Ausschusspräsident Schank damit, dass man die Autorin um zusätzliche Informationen gebeten hatte.

Unterschreiben 4.500 Personen die Online-Petition muss die Bittschrift im Parlamentsausschuss erörtert werden, dies in Anwesenheit der Initiatoren und der Ressortminister.