Baustopp durch sektorielle Leitpläne? Ein Referee-Spruch, der eine Baugenehmigung unter Hinweis auf den sektoriellen Leitplan Landschaft annullierte, hatte vor einigen Wochen bei Promotoren und potenziellen Bauherren für Panik gesorgt. Die Genehmigungen würden dem Leitplan widersprechen, so der Richter.
Der Hintergrund: die Leitpläne sehen vor, dass eine Übergangsperiode bei Baugenehmigungen gelten soll. Mögliche Vorhaben, die derzeit nicht ins Konzept der Leitpläne passen würden, wären dennoch möglich. Das Problem: Das Landesplanungsgesetz, das vor den Sommerferien 2013 gestimmt worden war, sieht derlei Übergangsbestimmungen aber nicht vor. Das Gesetz bildet jedoch die Grundlage für die Leitpläne, die in großherzogliche Reglement gegossen sind.
Das Problem sei bereits 2013 bekannt gewesen, so Nachhaltigkeitsminister François Bausch («déi gréng») am Freitag nach der Ministerratssitzung. Die damalige Parlamentsmehrheit habe jedoch den Bedenken nicht Rechnung tragen wollen. Nun soll das Landesplanungsgesetz schnell abgeändert werden. Bauanträge und Sonderbebauungspläne (PAP), die bis zum 27. Juni 2014 in Bearbeitung waren, sollen von den Bestimmungen der Leitpläne ausgeklammert werden. Einen Änderungsvorschlag habe er bereits im Juni 2014 vorgelegt, so Bausch. Der sei jetzt nachgebessert worden. Die Regierung erwartet sich das Gutachten des Staatsrates noch im Oktober, dann könnte die gesetzliche Abänderung im November im Parlament gestimmt werden.
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