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Gar nicht so geizig

Gar nicht so geizig
(dpa/Illustration)

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Die Nachricht über die mögliche Abschaffung der Mutterschafts- und Familienzulagen löste eine Welle der Empörung aus. Ein Überblick über die Zulagen, die hierzulande gezahlt werden.

Noch vor der Vorstellung des Haushalts für 2015 am 15. Oktober im Parlament sickerten am Donnerstag erste Sparpläne der Regierung durch. Laut unbestätigten Medieninformationen sollen die Erziehungs- und die Mutterschaftszulage dem Rotstift zum Opfer fallen.

Die Geldgeber

Bisher können Familien auf eine ganze Reihe staatlicher Beihilfen zurückgreifen. Angefangen bei dem Schwangerschafts- und dem Mutterschaftsurlaub. Beide dauern jeweils 8 Wochen, vor dem voraussichtlichen Termin und 8 Wochen nach der Entbindung.

Die Gesundheitskasse (CNS) zahlt in diesem Zeitraum ein «Krankengeld». Das setzt sich aus dem Gehalt (eine Art Lohnfortzahlung) und einer Zusatzleistung zusammen.
Berechnungsgrundlage hier sind die Krankenkassenbeiträge, die man vor dem Schwangerschafts- bzw. Mutterschaftsurlaub eingezahlt hat. Im Jahr 2013 zahlte CNS für die «Assurance Maternité» 121.168.871,06 Euro. Gegenüber 2012 handelt es sich um eine Steigerung der Ausgaben um 5,5 Prozent, heißt es im Jahresbericht der CNS vom 27. Juli dieses Jahres.

Die Familienkasse (Caisse Nationale des Prestations Familiales) ist der Ansprechpartner für alle familienbezogenen Leistungen. Darunter fallen die Mutterschafts-, Geburts- und Familienzulagen, sowie die Zuschüsse für den Schulanfang und Erziehung. CNPF überweist auch den sogenannten «Kinderbonus», die Sonderzulage, sowie die Entschädigung auf Elternurlaub.

Die Leistungen

Diese Leistung ist nicht mit dem Schwangerschafts- bzw. dem Geburtsurlaub zu verwechseln. Die Mutterschaftszulage richtet sich in erster Linie an Frauen, die zuhause ihre Kinder betreuen und nicht berufstätig sind. Sie wird in zwei Raten ausbezahlt: einmal acht Wochen vor der Geburt und eine zweite Tranche nach der Entbindung.

Die Geburtsbeihilfe wird ebenfalls in zwei Teilen von der Familienkasse gezahlt. Um diese staatliche Beihilfe zu erhalten, müssen die werdenden Mütter bestimmte Bedingungen wie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Frauen- und Zahnarzt, erfüllen. Um die nachgeburtliche «Prämie», wie sie im Volksmund genannt wird, zu bekommen, muss der Nachwuchs zu 6 vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt bis zum Alter von zwei Jahren.

Erziehungsgeld und Kinderbonus

Darüber hinaus gibt es das Erziehungsgeld. Wie die Mutterschaftszulage ist es für Eltern vorgesehen, die nach der Geburt ihre Kinder zuhause betreuen. Aber auch Eltern, die nach der Geburt beruflich kürzer treten und in Teilzeit arbeiten, um sich auch um die Kinderbetreuung zu kümmern, können diese Zusatzleistung beantragen. Das Erziehungsgeld soll den entstandenen Verdienstausfall abfedern. Unter gewissen Bedingungen können auch berufstätige Paare, deren Kinder außer Haus betreut werden, in den Genuss dieser staatlichen Beihilfe kommen.

Um Kindergeld zu bekommen, müssen Eltern bei der Familienkasse einen Antrag stellen. Ebenso für den monatlichen Kinderbonus, der je nach Anzahl der Kinder variiert. Außerdem können Eltern von behinderten Kindern eine Sonderzulage bei der CNPF beantragen.

Vor dem Aus?

Die Sozialparameter und die Höhe der aktuellen Familienzulagen finden unsere Leser hier.

Ob tatsächlich die Mutterschafts- und Erziehungszulagen im Budget 2015 gekürzt oder abgeschafft werden, bleibt abzuwarten. Das letzte Wort hat Premierminister Xavier Bettel, der am 14. Oktober die Eckpunkte der Finanzpolitik der Regierung darlegen wird. Am 15. Oktober wird Finanzminister Pierre Gramegna dann den Haushaltsentwurf 2015 vorlegen.

Desislava Schengen/Tageblatt.lu