Alle Ministerien sind vom 258-Punkte-«Zukunftspak» der Regierung betroffen. Eine für das Arbeitsministerium bestimmte Maßnahme sieht die Abschaffung der sogenannte Wiedereingliederungshilfe für Arbeitslose vor. Stellt ein Unternehmen einen Stellensuchenden über die Adem ein, übernimmt der Staat den Unterschied zwischen dem nunmehr bezahlten Lohn und dem letzten Gehalt des Beschäftigten.
Die Maßnahmen stammt aus der Zeit der großen Stahlkrise in den 1970/1980er Jahren. Sie sollte dazu diene, Stellensuchende schnell erneut in Lohn und Arbeit zu bringen.
Heute herrsche ein totaler Missbrauch, ärgert sich Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP) am Freitag. Da würden Unternehmen Personen, die 8000 Euro verdient haben, nur den Mindestlohn zahlen, während der Staat den Rest übernehmen müsse.
Von Austeritätspolitik will Schmit in diesem Zusammenhang jedoch nicht reden. Das auf diese Weise gesparte Geld soll für andere Beschäftigungsmaßnahmen genutzt werden. Eine neue Initiative stellte Schmit denn auch am Freitag vor. Eine neue Datenbank soll genauere Informationen über den Arbeitsmarkt liefern, um Stellensuchende gezielter vermitteln zu können. Bisher konnte nur die globale Zahl der netto neugeschaffenen Arbeitsstellen festgestellt werden. Das «Réseau d’études sur le marché du travail et de l’emploi» erfasst nun auch, wann und wo Arbeitsverträge gekündigt bzw. neu unterschrieben wurden. So kann es vorkommen, dass im Industriebereich beispielsweise in einem Monat mehr Personen eingestellt werden, als Netto-Arbeitsplätze geschaffen wurden. Die Erklärung: Es wurden Arbeitsverträge aufgelöst bzw. nicht mehr verlängert. Diese Bewegungen konnte die Adem bisher nicht sehen. Ihr wurde nur die Zahl der neugeschaffenen Stellen mitgeteilt.
Die neue Datenbank ist ein Projekt der Adem zusammen mit der Generalinspektion der Sozialversicherung (IGSS), dem Statec und dem Arbeitsministerium.
A propos freie Stellen. Nur 30 Prozent der offenen Stellen werden der Adem mitgeteilt. Eine Ausnahmesituation sei das keinesfalls, so Schmit. Vielmehr spiegele sich die Situation auch in anderen EU-Ländern wider. Dabei sind die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, der Adem freie Stellen zu melden. Strafen will man die Unternehmen jedoch nicht. Vielmehr will die Adem attraktiver werden.
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