Die Cargolux plagen nicht nur schwierige Kollektivvertragsverhandlungen. Nun muss sich ihre Führung auch vorwerfen lassen, die Gesetzgebung über den Gemischten Betriebsrat missachtet zu haben. Die Rede ist von der Sitzung des Verwaltungsrats am 13. Dezember 2013. Bei diesem Treffen sollte die Kooperation zwischen der Frachtfluggesellschaft und HNCA definitiv besiegelt werden.
Bei Unternehmensentscheidungen, die sich unmittelbar auf die Belegschaft auswirken können, muss der Gemischte Betriebsrat im Vorfeld eingehend informiert werden. Und er muss sein Gutachten dazu abgeben. Den Salariatsvertretern in besagtem Komitee ließ man jedoch im Dezember eine knappe halbe Stunde Zeit, um sich mit dem umfangreichen Vertragsentwurf zu beschäftigen und sein Gutachten anzufertigen. Schriftliche Unterlagen waren den Gewerkschaften zuvor nicht ausgehändigt worden. Von Protesten der Gewerkschaften ließ sich der Verwaltungsrat jedoch nicht ablenken.
Die Reaktion einer der Gewerkschaften erfolgte drei Tage später. Am 16. Dezember 2013 reichte der OGBL bei der Gewerbeinspektion (ITM) eine Klage gegen die Unternehmensführung ein wegen Missachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die Gemischten Betriebsräte. Elf Monate später liegt die Antwort der Gewerbeinspektion vor. Die ITM kontrolliert die Einhaltung des Arbeitsrechts in den Betrieben.
In seiner Entscheidung, die uns vorliegt, bestätigt ITM-Direktor Robert Huberty, dass Artikel 423-3 des Arbeitsrechts missachtet wurde. Eben jener Artikel, dem zufolge der Gemischte Betriebsrat im Vorfeld wichtiger Entscheidungen informiert und um Rat gefragt werden muss. Der Artikel spricht dabei von Entscheidungen, die sich unmittelbar auf die Struktur des Unternehmens oder auf den Personalbestand auswirken. Und derlei Auswirkungen hat der Einstieg von HNCA bei Cargolux.
Laut ITM sei es dem Betriebsrat unmöglich gewesen, ein ausführliches Gutachten zu erstellen. Das Vertragswerk mit HNCA muss nochmals im Betriebsrat erörtert werden.
Zu Demaart
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