Online-Petitionen auf der Webseite der Chamber können in Zukunft sowohl digital, als auch auf Papier unterschrieben werden. Beide Unterschriftarten werden am Ende zusammengezählt. Diese Neuerung war bereits am Montag, 10. November vom Parlamentsausschuss in Aussicht gestellt worden und am Donnerstag, 13. November besiegelt worden.
Am Freitagmorgen wurden ebenfalls zehn neue Online-Petitionen freigeschaltet, nachdem sie am Donnerstag vom Parlamentsausschuss genehmigt wurden. Diese Petitionen sind noch nicht von der Neuregelung betroffen.
Energy-Drink-Verbot
Eine der neuen Online-Petitionen fordert ein Verbot von Energy-Drinks für Minderjährige. Nach dem Vorbild Litauens, wo ein solches Verbot ab dem 1. November gilt, soll dies nun auch in Luxemburg eingeführt werden. Die Bittstellerin Josiane Willière betont, dass jene Getränke nicht nur schädlich sondern regelrecht gefährlich seien, insbesondere bei regelmäßigem Konsum. Sie verweist dabei auf zahlreiche Studien, die dies belegen würden. Weil Sensibilisierung zwar gut, aber nicht ausreichend, sei, fordert die Bittstellerin ein Verbot.
Jean Paul Weitz fordert einen «Zukunftspak für sauberes und gesundes Wasser». Er möchte die auf die gesundheitlichen Risiken der zukünftigen Generationen aufmerksam machen. Die Wasserqualität sei das bedeutendste Problem unseres Landes. Es sei bedauernswert, dass Minister, trotz überhöhter Wassergrenzwerte verkünden, unsere Gesundheit sei nicht in Gefahr. Der Bittsteller fordert einen konkreten Plan und wünscht sich öffentliche Debatten zu dem Thema.
Weitere Petitionen befassen sich mit Themen wie «Eintrag der Laizität des öffentlichen Dienstes in die Verfassung», «Erhöhung der Transportspesen», «Steuerliche Entlastung für Alleinerzieher», «Luxemburg soll Palästina als Staat anerkennen und somit zum Frieden in Nahost beitragen», «Bau einer neuen Zugstrecke zwischen Esch/Alzette und Luxemburg mit der Möglichkeit dort Tram-Züge fahren zu lassen», «Kürzungen der Ausgaben der Monarchie», «Für eine Steuerreform bei Witwen und Witwer», «Für eine Reichensteuer».
Sechs Wochen
Die am Donnerstag beschlossene Neuerung für Online-Petitionen tritt noch nicht sofort in Kraft. Es handelt sich dabei um einen Vorschlag, der noch von der Präsidentenkonferenz abgesegnet werden muss. Dabei muss die bisherige Prozedur eingehalten werden. Wird eine Petition eingereicht, wird diese zuerst vom Parlamentsausschuss auf ihre Tauglichkeit überprüft. Ist die Bittstellung von allgemeinem und nationalem Interesse, wird die Petition freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt haben die Bürger sechs Wochen lang die Möglichkeit, die Petition zu unterschreiben.
Die Neuregelung hat keinen Impakt auf die «petition ordinaire», die weiterhin bestehen bleibt. Der Unterschied zur «petition publique» (Online-Petition) besteht darin, dass diese nicht im Parlamentsausschuss diskutiert wird.
4500 Unterschriften muss eine Online-Petition erreichen, damit sie im Parlamentsausschuss in Anwesenheit der zuständigen Minister und den Bittstellern diskutiert werden kann. Der Antragsteller muss mindestens 15 Jahre alt sein und eine «Matricule» in Luxemburg besitzen. Demnach ist es auch Ausländern und Grenzgängern erlaubt, eine Online-Petition zu unterschreiben. Dabei müssen Vorname, Name und Adresse angegeben werden.
Zu Demaart
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