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Was steckt eigentlich in den Lebensmitteln? Dazu müssen künftig genauere Informationen auf den Verpackungen gedruckt werden. Auch in Luxemburg sollen die neuen Reglen demnächst gelten.

Lebensmittelverpackungen mit Markenlogos und Bildern sind für die Hersteller kleine Werbeflächen. Verbraucher suchen aber auch sachliche Informationen, die ihnen beim Kauf wichtig sind. Ab diesen Samstag (13.12) greifen für solche Kennzeichnungen strengere EU-weite Vorschriften. Politiker bezeichnen die Neuregelung als Fortschritt. Doch Verbraucherschützer monieren, es blieben zu viele Mogeleien möglich.

Logo" class="infobox_img" />Die neue Regelung wird von den Verbraucherzentralen eher skeptisch beurteilt. (dpa)

Patrick Hau von der Luxemburger Lebensmittelsicherheit sagt, die Neuregelung gehe klar weiter als die bestehende Direktive. Sie sei aber auch mit einem Mehraufwand bei den Kontrollen verbunden. Man habe sich darauf vorbereitet, indem man ein spezielles Informatiksystem eingeführt habe. Im Augenblick arbeiten 16 Personen bei der Lebensmittelaufsicht. Davon wird eine sich um die Etikettierung kümmern.

Kein Gesetz notwendig

Da es sich um ein EU-Reglement und nicht um eine Direktive handelt, muss kein Gesetz ausgearbeitet werden. Im Augenblick sei man dabei, den Entwurf eines großherzoglichen Reglements auszuarbeiten, so der Chef der Lebensmittelsicherheit zu Tageblatt.lu. Im EU-Text seien einige Begriffe nicht klar definiert, zum Beispiel im Bereich der Allergen-Kennzeichnung. Das werde im Luxemburger Reglement geschehen. Er rechnet damit, dass das großherzogliche Reglement Anfang 2015 fertig ist.

2016 dann wird auch die bisher unverbindliche Etikettierung der Nährwertangaben in der EU obligatorisch werden, erklärt Patrick Hau weiter. In dem Zusammenhang gelte es unter anderem, den Begriff der «kleinen Menge» zu definieren, der für kleine Lebensmittelproduzenten gelten soll. Sie sollen von der obligatorischen, teueren Etikettierung der Nährwerte befreit sein. Schließlich betont der Chef der Lebensmittelsicherheit, dass im Zuge dieser allgemeinen EU-Regel weitere auf verschiedene Produktgruppen bezogene Vorgaben folgen werden. So sollen im nächsten Jahr die Herkunftsangaben von Fleisch einen allgemein verbindlichen Charakter erhalten.

Fragen und Antworten

Die Konsumenten interessieren sich in der Regel nicht viel für die Etikettierung auf Lebensmitteln. Vielleicht weil sie unklar sind und versteckt. Die europäische Regel soll für mehr Klarheit sorgen und das Interesse des Kunden anregen.

Hier eine Auswahl an Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was interessiert Kunden auf der Packung?

Groß ist die Neugierde auf den Aufdruck in der Regel bei Produkten, die nicht jedes Mal in den Einkaufswagen kommen. Am wichtigsten sind dabei Angaben zu Zutaten, Tierschutz, regionaler Herkunft und gentechnikfreier Produktion, wie eine Umfrage ergab. Auch auf die Kalorienzahl und eine gesundheitliche Wirkung kommt es vielen an. Zu Hause liest laut einer Umfrage der Lebensmittelwirtschaft dann kaum noch jemand etwas nach. Besonders hoch ist das Interesse nur nach Lebensmittelskandalen.

Was gilt künftig für die Gestaltung der Aufdrucke?

Erstmals gilt eine konkrete Vorgabe für eine Mindestschriftgröße. Bei Pflichtangaben wie den Zutaten und dem Mindesthaltbarkeitsdatum muss ein Buchstabe 1,2 Millimeter groß sein, auf kleineren Packungen noch mindestens 0,9 Millimeter. Das sei für viele Menschen aber immer noch kaum lesbar, kritisiert die Verbraucherorganisation Foodwatch und fordert 2 Millimeter wie in vielen Zeitungen und Zeitschriften. Auch für Schriftarten, Farben und Kontraste sollte es Vorschriften geben, wünschen Verbracuhcerschützer.

Was soll sich für Allergiker verbessern?

Besonders Lebensmittelallergiker sind auf Informationen angewiesen. Sie sollen die wichtigsten Auslöser wie Nüsse, Soja und Sellerie in der Zutatenliste leichter erkennen können – etwa fettgedruckt oder unterstrichen. Auf kritische Bestandteile hingewiesen werden muss künftig auch bei unverpackter Ware. Allgemein wird geraten, dass Bäcker, Metzger und Restaurants Kunden darüber auch mündlich informieren sollen. Eine schriftliche Dokumentation müssen sie aber parat halten.

Muss auch Kuchen für Kinderfeste gekennzeichnet werden?

Wenn Eltern für die Kindertagesstätte oder den Sportverein einen Salat machen oder Kuchen backen, greifen diese Allergie-Kennzeichnungsvorgaben nicht. Denn der «Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen» und der gelegentliche Umgang damit sind von den neuen Regeln ausdrücklich ausgenommen. Für Wohltätigkeitsveranstaltungen sowie «Märkte und Zusammenkünfte auf lokaler Ebene» gelten die Auflagen nicht, wie im EU-Gesetz steht.

Sind Lebensmittel-Imitate leichter zu erkennen?

Bei manchen Produkten fühlen sich Verbraucher vom ersten Anblick getäuscht. Zum Beispiel, wenn auf einer Pizza gar kein Käse liegt, sondern ein Imitat aus Pflanzenfett. Solche Ersatzstoffe müssen nun direkt beim Produktnamen angegeben werden – also auf der Vorderseite der Packung und in Buchstaben, die höchstens ein Viertel kleiner sind als die des Namens. Auch wenn Putenbrustscheiben oder ein Fischfilet nur so scheinen, als handele es sich um ein gewachsenes Stück, muss künftig auf der Packung stehen: «aus Fleischstücken zusammengefügt» oder «aus Fischstücken zusammengefügt».

Wie geht es weiter?

Am Stichtag 13. Dezember seien keine schlagartigen Änderungen zu erwarten, heißt es seitens der Verbraucherzentralen. Vorhandene Packungen können abverkauft werden, manche Hersteller haben Aufdrucke schon vorab umgestellt. Und weitere Neuregelungen folgen. Ab 1. April müssen auch bei unverarbeitetem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel die Orte der Aufzucht und der Schlachtung angegeben werden wie schon bei Rindfleisch. Ab 2016 wird eine Nährwerttabelle Pflicht – etwa zu Salz, Fett und Zucker. Diskutiert wird auch über Vorgaben für vegetarische und vegane Produkte, wie es von der Lebensmittelbranche heißt. Etiketten werden also sicher nicht zum letzten Mal geändert.