Im Gerichtsverfahren um einen tödlichen Schuss im Munitionsdepot Waldhaff am 5. November 2012 wurden am Montag die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert wegen des tödlichen Schusses auf den Soldaten Laurent Thommes eine Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren ohne Bewährung. Zudem soll der mutmaßliche Schütze David B. 10.000 Euro Strafe zahlen.
Staatswalt Gabriel Seixas spricht über den Angeklagten von einem erfahrenen Soldaten. Er habe alle Sicherheitsregeln gekannt. Er wusste genau, wie man mit einer Waffe umgeht. Aus reiner Bequemlichkeit wurden Magazine in den Waffen gelassen. Er moniert in dem Zusammenhang aber auch die nicht rigorosen Kontrollen durch Vorgesetzte.
Kriegsspiele
David B. hat alles falsch gemacht, was man falsch machen kann. Für die Staatsanwaltschaft passt bei den Aussagen von B. einfach nichts. Vieles deutet auf Spielen hin. Kriegsspiele machen aber nur zu mehreren Spass. Darum sieht er bei Labatut eine Mitschuld, die allerdings nicht zu beweisen sei.
Die Angehörigen vom Opfer fordern eine finanzielle Entschädigung in Höhe von rund 450.000 Euro. Darunter fällt unter anderem moralischer wie auch beruflicher Schaden. «Der Mann ist erschossen worden», unterstreicht Anwalt Claude Pauly. Auch von Versicherungen könnte Geld fließen, falls der tödliche Zwischenfall als Arbeitsunfall gewertet wird. Anwalt Pauly zitiert Auszüge aus dem Versicherungsrecht und weist auf das Zugunglück von Zoufftgen hin. «Wir haben ein Problem, wir wissen bis heute nicht, wie Laurent Thommes umgekommen ist. Die Familie von Thommes ist Opfer von Feigheit. Die Angehörigen müssen mit vielen offenen Fragen weiterleben.»
Totalversagen
Die Verteidigung des Angeklagten hat auf ein Jahr Gefängnis auf Bewährung plädiert. Der Anwalt von David B., Alex Krieps, geht mit den Verantwortlichen in der Luxemburger Armee gleichzeitig hart ins Gericht. «Mein Mandant wollte Laurent Thommes nicht umbringen. Er war sein Kamerad. Der Waldhaff war eine Falle für die Soldaten. Mein Mandant ist in die Falle gelaufen. Krieps bemängelt, dass es keine Kontrolle in dem Munitionsdepot gibt: «Keiner hat kontrolliert und keiner hat die Regeln befolgt. Aber alle hatten ein tödliches Schnellfeuergewehr in der Hand.» Der Anwalt spricht von einem Totalversagen des Führungsstabes der Armee.
Richter Prosper Klein versuchte vor den Plädoyers die Warhheit aus dem Angeklagten zu kitzeln: «Wir wissen, es war ein Unfall und keine Mordabsicht. Wollen Sie uns jetzt hier nicht die Wahrheit sagen?» Und er hakte nach: «Aus irgendeinem Grund haben sie spielerisch mit der Waffe hantiert. Auch wenn sie traumatisiert wurden, reicht das hier nicht für eine ‚amnésie totale‘.»
Zeitdruck
David B: «Ich bleibe bei meiner Aussage. Ich hatte Probleme mit dem Gurt.» B. spricht dabei von Zeitdruck . «Ich hatte den Finger am Pistolengriff (Abzug).» Richter Klein: «Aber dafür gab es keinen Grund. Man muss doch in so einer Situation überlegt handeln. Es ist nicht nachzuvollziehen.»
Das Urteil um den toten Soldaten vom Waldhaff wird am 21. Januar gesprochen.
Zu Demaart
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