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Strafzettel: Flucht ist zwecklos

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Verkehrssünder wird die Flucht in ein anderes EU-Land nicht mehr vor Strafverfolgung schützen können. Die Staaten sollen entsprechende Informationen austauschen.

Am 23. Dezember 2014 wurde das Gesetz über Informationsaustausch bei Verkehrsdelikten im Memorial publiziert. Das Gesetz vom 19. Dezember 2014 geht auf eine EU-Direktive aus dem Jahr 2011 zurück. Die zwischen den Staaten ausgetauschten Informationen sollen die Strafverfolgung von Autofahrern ermöglichen, die im Ausland gegen die Verkehrsordnung verstoßen haben.

Informieren werden sich die Mitgliedsstaaten bei schwerwiegenden Verstößen, die oftmals zu Verkehrsunfällen führen, so das Nachhaltigkeitsministerium am Dienstag.

Die Liste dieser Verstöße:

Geschwindigkeitsüberschreitung,
Nichtanlegen des Gurtes,
Nichtbeachten der Roten Ampel,
Alkohol am Steuer,
Fahren unter Drogeneinfluss,
Fahren ohne Helm,
Fahren durch eine Einbahnstraße in entgegengesetzter Richtung,
Telefon am Steuer.

Informationsaustausch heißt nicht, dass etwa die Luxemburger Seite über die Sünden der Luxemburger Fahrer im Ausland automatisch informiert wird. Vielmehr müssen sich die einzelnen Behörden bei den Kollegen im Ausland informieren, wenn sie einen Verstoß eines Autofahrers aus dem anderen EU-Landes feststellen. Dazu werden nationale Kontaktstelle eingerichtet. Deren Mitarbeiter haben Zugang zu den Datenbanken der entsprechenden Behörden im Ausland. Dort können sie Informationen über den Wagen und den Besitzer herauslesen, den sie einer Infraktion im Land verdächtigen. Der wird dann per eingeschriebenem Brief über seine «Straftat» informiert und über die möglichen juristischen Folgen.

Von der Regelung ausgenommen sind Großbritannien, Irland und Dänemark.