Freitag30. Januar 2026

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Einigung vor der Abstimmung

Einigung vor der Abstimmung
(dpa-Symbolbild)

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In der Verfassungskommission einigen sich am Mittwochmorgen die Regierungsparteien mit der CSV. Artikel 106 (Kirchenfinanzierung) fällt weg. Artikel 22 wird durch einen neuen ersetzt.

Bevor am Mittwochnachmittag im Parlament über das Abkommen zur Trennung von Kirche und Staat debattiert wird, haben sich die Oppositionspartei CSV und die Regierungsparteien in der Verfassungskommission in mehrern Punkten bei dem bristanten Thema geeinigt.

Das Thema Kirchenfinanzierung wird bei der Volksbefragung im Juni kein Thema mehr sein. Artikel 106 über die Finanzierung der Geistlichen wird aus dem Abkommen gestrichen. In der Verfassung wird dafür die Trennung von Kirche und Staat festgehalten und es wird einen neuen Artikel (117) geben. Dieser soll den «Streit»-Artikel 22 ersetzen. Darin wurde bislang festlegt, dass Staat und Kirche ihr Verhältnis vertraglich regeln. In den neuen Artikel wird jetzt die «Neutralität» und «Unparteilichkeit» der Religionsgemeinschaften festgehalten.

Bereits am Dienstag hatte die CSV eine mögliche Einigung bei dem Abkommen angekündigt. Ein Dorn im Auge der Oppositionspartei war dabei Artikel 22 und 106.