Im Prozeß um den Totschlag im Haller Forst saßen die Hauptangeklagte Giuseppina T. (44), ihr Sohn Eric T. (24), dessen Freund Sven R. (22) und der damals minderjährige Tom K. (20) in erster und zweiter Instanz auf der Anklagebank.
Ihnen wurde der Mord am Lebensgefährten von Giuseppina, dem damals 65-jährigen Raymond G. vorgeworfen, den sie am 20. November 2010 auf bestialische Art und Weise in den Wäldern um Haller umgebracht und dann den Wildschweinen zum Frass liegen gelassen hatten.
Eric T. befand sich am Tag des Mordes mit Freunden im «Centre Aldringen» in der Hauptstadt, als er einen Anruf seiner Mutter bekam, er solle nach Hause kommen, um ihren Lebensgefährten zu «bestrafen», der sie unzüchtig behandelt hätte. Mit Tom K. fuhr er mit dem Bus nach Haller und nahm sich der Sache an.
Fußtritte
Nachdem alle das Opfer mit Fußtritten traktiert hatten, wurde ihm ein Strick um den Hals gebunden und solange angezogen, bis ihm das Blut aus den Ohren quoll. Dann habe ihn Giuseppina mit dem Vorwand, ihn ins Krankenhaus zu fahren, in den Wagen gelockt, um ihn dann in den Wald zu bringen. Dort stülpte ihm Sven R. eine Plastiktüte über den Kopf, die er mit einem Multimediakabel zuband. Eric T. und seine Mutter wickelten das Opfer dann mit Frischhaltefolie ein, was den minderjährigen Tom K. später zur Aussage bewegte, niemanden einen solchen Tod zu wünschen, wie ihn Raymond G. vor seinen Augen erlitten hatte.
Die drei zur Tatzeit volljährigen Angeklagten waren in erster Instanz zu Haftstrafen zwischen 25 und 30 Jahren verurteilt worden, während Tom K. mit 15 Jahren Haft, wovon 10 Jahre auf Bewährung, davon kam. Alle gingen sie in Berufung.
5 Jahre Psychotherapie
Die Verteidigerin der Hauptangeklagten, Me Claudia Monti, hatte sich dagegen gewehrt, dass diese furchtbare Affäre jugendlicher Gewalt als diabolischer Plan allein ihrer Klientin angehängt wird. Me Marc Lentz, Verteidiger von Eric T., hatte sich gegen die in erster Instanz zurückbehaltene «kollektive Gewalt» gewehrt und wollte vom Volksmundprinzip «Mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen…» weg.
Dies sah Martine Solovieff, die designierte Generalstaatsanwältin, etwas anders und meinte, in ihrer 30-jährigen Karriere sei ihr noch selten ein Fall von einer solch hartnäckig durchgezogenen Gewaltbereitschaft untergekommen. Sie erwähnte, dass Raymond G. als einziger über ein geregeltes Einkommen verfügte und trotzdem von der Hauptangeklagten wie ein Tier gehalten wurde. Sie hielt eine einzige «intention criminelle en deux phases» zurück, zu der das provokative Element die Hauptangeklagte war, die ihren Sohn und seine Freunde zu Mittätern machte. Sie forderte lebenslange Haft für Giuseppina T. und 30 Jahre für Sven R., 25 Jahre für Eric T, und für Tom K. die Bestätigung der ersten Instanz (15 Jahre, wovon 10 Jahre auf Bewährung).
Am Mittwoch fällte das Berufungsgericht denn auch sein Urteil in dieser peinlichen Affäre und ließ den Tatbestand des Mordes fallen, um nur noch den Totschlag zurückzubehalten.
Giuseppina T. wurde zu 25 Jahren und ihr Sohn Eric T. und sein Freund Sven R. ebenfalls zu 25 Jahren Haft verurteilt, wovon 7 auf Bewährung mit der Auflage, sich während 5 Jahren nach ihrer Entlassung einer Psychotherapie zu unterziehen. Das Urteil von Tom K. wurde bestätigt.
Carlo Kass
Zu Demaart
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