Am Mittwoch hatte der zuständige Parlamentsausschuss am Entwurf einer neuen Verfassung seine Arbeit vorerst beendet. In einer ersten Reaktion am Donnerstag distanziert sich die Alternativ Demokratesch Partei (ADR) von dem „ausgearbeiteten Text“ und spart nicht mit Kritik an dem Vorhaben.
Insbesondere die Befugnisse des Staatsoberhaupts, der „in den Hintergrund verschwindet“, sorgen bei der ADR für Unmut. Im neuen Verfassungsentwurf werde der Großherzog nicht wie bisher zu Beginn, sondern erst im Artikel 41 erwähnt.
Angst vor Selbstbestimmungsverlust
Außerdem kritisiert die ADR eine Souveränitätsabgabe in Richtung Europa. Während bisher staatliche Befugnisse an internationalen Institutionen abzugeben nur für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen waren (Art. 5), ist es in der „neuen“ Verfassung anders. Im neuen Art. 5. findet, laut ADR, eine dauerhafte Souveränitätsabgabe an die Europäische Union statt.
Bei aller Kritik hebt die ADR die Aufnahme des Luxemburgischen in die Verfassung als positives Zeichen hervor. Demnach setzt sich die ADR dafür ein, die „Luxemburger Verfassung auf Luxemburgisch zu veröffentlichen.“
Zu Demaart
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