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Gesetzvorschlag über Referendum angenommen

Gesetzvorschlag über Referendum angenommen

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Das Parlament hat am Dienstag den Gesetzesvorschlag über das beratende Referendum am 7. Juni 2015 mit 34 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten die CSV- und ADR-Abgeordneten.

Ohne Überraschung hat das Parlament am Dienstag den Gesetzesvorschlag der Abgeordneten Alex Bodry (LSAP), Viviane Loschetter (déi gréng) und Eugène Berger (DP) zum beratenden Referendum angenommen.
Nachdem sich Regierung und Glaubensgemeinschaften über eine Neuregelung der Beziehungen Staat-Kirchen verständigt hatten, werden die Wähler sich nur noch zu drei Fragen äußern dürfen: Die Herabsetzung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre, die Begrenzung der Mandatsperioden für Minister auf zwei und die Einführung des Wahlrechts für Nicht-Luxemburger unter genau bestimmten Bedingungen.

Für den Gesetzesvorschlag stimmten neben den Mehrheitsabgeordneten auch die zwei Vertreter von déi Lénk. Dagegen waren CSV und ADR.

Premierminister Xavier Bettel betonte nach der Debatte, dass die Regierung sich an das Ergebnis des Referendums halten werde. Auch wenn die Wähler mit 50,1 Prozent Nein sagen werden, werde auch das zählen, so Bettel. Beteiligung des Bürgers sei Teil der Bestrebungen dieser Regierung, das Land zu modernisieren, verteidigte Bettel das Abhalten der Volksbefragung gegen die Kritik insbesondere aus den CSV-Reihen.

Zuvor hatte CSV-Fraktionschef Claude Wiseler einen Gesetzesvorschlag unterbreitet, um der Regierungsmehrheit den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Zugang zur Staatsbürgerschaft soll vereinfacht werden. Wiseler schlägt u.a. vor, dass in Luxemburg geborenen Kindern die Luxemburger Staatsbürgerschaft automatisch zuerkannt wird.