Ist das Spazieren entlang der Küste auf Höhe der großherzoglichen Sommerresidenz in Südfrankreich verboten? Die Frage beschäftigte die Sendung "Le débat du Midi" von France Inter.
04.08.2015. Seltene Einblicke in ihr Privatleben gewähren jetzt Großherzog Henri und Großherzogin Maria Teresa. In den folgenden Bildern zeigen sie uns ihre schönsten Urlaubserinnerungen. (Cour grand-ducale/David Niviere)
(Cour grand-ducale/David Niviere)
Die Nichten des Großherzogs (v.l.n.r.): Prinzessin Margaretha (Schwester von Großherzog Henri ), Prinzessin Charlotte von Nassau, Prinzessin Marie-Gabrielle von Nassau, Prinzessin Marie Astrid und Prinzessin Maria Annunciata von Liechtenstein. (Cour grand-ducale/David Niviere)
Die Jugend spielt Beach-Volleyballspiel, Großherzog Henri und Ehefrau Maria Teresa verfolgen das Geschehen. (Cour grand-ducale/David Niviere)
Prinz Sébastien beim Frisbee-Spiel. (Cour grand-ducale/David Niviere)
Auch Geschwister von Großherzog Henri kamen zum gemeinsamen Strandurlaub nach Südfrankreich (v.l.n.r.): Prinz Jean, Großherzogin Maria Teresa, Großherzog Henri, Prinz Guillaume, Prinzessin Margaretha und ihr Ehemann Prinz Nicolas von Liechtenstein. (Cour grand-ducale/David Niviere)
Großherzog Henri unterhält sich mit seinem Vater, Großherzog Jean. (Cour grand-ducale/David Niviere)
Die gesamte großherzogliche Familie auf einem Urlaubsbild: (1. Reihe, v.l.) Großherzog Henri, Großherzogin Maria Teresa, Großherzog Jean, seine Schwester Prinzessin Marie-Astrid mit ihrem Mann, Erzherzog Carl Christian von Österreich. (2. Reihe v.l.): Prinzessin Margaretha, Schwester von Großherzog Henri, mit Ehemann Prinz Nicolas von Liechtenstein, Prinz Guillaume (Bruder von Großherzog Henri), Prinz Jean (Bruder von Großherzog Henri) mit seiner Frau, Gräfin Diane Nassau. (3. Reihe, v.l.): Erzherzog Christian mit Erzherzogin Adelaide von Österreich mit ihrer Tochter Katharina, Prinz Louis und Prinzessin Tessy von Luxemburg, Prinz Félix und Prinzessin Claire mit Töchterchen Amalia. (4. Reihe, v.l.): Prinzessin Maria Annunciata, Prinzessin Marie Astrid von Liechtenstein, Erzherzogin Gabriella von Österreich, Prinz Sébastien von Luxemburg, Prinz Jean de Nassau, Prinz Josef Emanuel von Liechtenstein. Letzte Reihe: Prinz Leopold von Nassau und Prinzessin Alexandra von Luxemburg.
(David Niviere)
(Cour grand-ducale/David Niviere)
Mutter und Tochter am Strand: Prinzessin Alexandra und Großherzogin Maria Teresa genießen die Sonne in Südfrankreich. (Cour grand-ducale/David Niviere)
Dieses Jahr im Cabasson mit dabei ist auch das jüngste Enkelkind von Großherzog Henri, Prinzessin Amalia. Sie wurde am 15. Juni 2014 in Luxemburg geboren. (Cour grand-ducale/David Niviere)
Mama Claire hält die Einjährige im Arm während Großherzogin Maria Teresa ihre Enkelin küsst. (Cour grand-ducale/David Niviere)
Plantschen im Wasser - nicht nur für den royalen Nachwuchs ein Riesenspaß. (Cour grand-ducale/David Niviere)
... nicht nur ihre Eltern. (Cour grand-ducale/David Niviere)
Prinz Louis und Prinzessin Tessy toben mit ihren Söhnen Prinz Gabriel und Prinz Noah im Wasser. (Cour grand-ducale/David Niviere)
Jedermann schreie über das Zugangsverbot für die Öffentlichkeit am Strand de la Mirandole in Südfrankreich, aber niemand rede darüber, dass man auf Höhe des Besitzes des Luxemburger Großherzogs nicht mehr am Strand entlang spazieren kann. Die Nachricht ging am Mittwoch per mail während der Mittagssendung auf France Inter ein. Die einstündige Sendung „Le débat du Midi“ hatte Frankreichs Küsten und mögliche Einschränkung bei ihrer Benutzung zum Thema. Die großherzogliche Familie hält sich derzeit in ihrer Sommerresidenz in Cabasson, Gemeinde Bormes-les-Mimosas, auf (Link).
Hintergrund der Sendung war die Polemik um die Schließung von mehreren hundert Metern Strand beim Anwesen des saudischen Königs Salman in Südfrankreich, wo er mit seiner mehrere hundert Mann bzw. Frau starken Suite zum Sommerurlaub angereist war. Die Sperrung dieses bislang öffentlich zugänglichen Küstenstreifens hatte eine Welle der Empörung ausgelöst. Sie war noch durch die Meldung verstärkt worden, der König habe sich einen Aufzug und eine Treppe von der Villa bis zum Strand bauen lassen, das Ganze ohne behördliche Genehmigung.
Privatbesitz von Küsten und Stränden verboten
Das französische Küstengesetz verbietet den Privatbesitz von Küsten und Stränden. Eine mögliche Privatisierung der „plage de la Mirandole“ sei demnach illegal, sagte Anne Konitz, Pressesprecherin des „Conservatoire du Littoral“ während der Radiosendung. Ausnahmen seien jedoch möglich. So könne ein Strand befristet gesperrt werden.
Kritiker der Privatisierung des Mirandole-Strandes hatten in wenigen Tagen mehr als 150.000 Unterschriften gesammelt. Die Entscheidung, dem König derartige Privilegien einzuräumen, werten sie als Verstoß gegen das Küstengesetz. Seit Montag ist der Strand erneut für alle zugänglich, Aufzug und Treppe wurden beseitigt. Der Monarch ist wieder abgereist.
«Sentier du littoral»
Frankreichs Gesetz verbietet nicht nur die Privatisierung von Stränden. Es räumt auch jedermann das Recht ein, ungehindert entlang der Küste spazieren zu gehen. Stören dennoch private oder andere Einrichtungen, muss ein Durchgangsrecht auf einem mindestens fünf Meter breiten Streifen entlang des Strandes eingeräumt werden. Eben dieses Recht werde laut dem leider anonym gebliebenen Korrespondenten von France Inter beim Anwesen der Großherzogs nicht gewährt, hieß es am Mittwoch.
Ob dem tatsächlich so ist, konnte die Sprecherin des «Observatoire du Littoral» Anne Konitz nicht sagen. Tatsächlich sei der „Sentier du littoral“ stellenweise unterbrochen, gab sie zu bedenken. Es gebe Fälle, „wo Reiche sich derlei Rechte rausnehmen“. Konitz zufolge müsse das Durchgangsrecht jedoch immer respektiert werden. Das Gesetz über den Schutz der Küsten und Strände sieht ihren Aussagen zufolge keine Ausnahmeregeln vor.
Das Anwesen in Cabasson ist seit 1949 in großherzoglichem Familienbesitz. Großherzogin Charlotte hatte das 33 Hektar große Anwesen um die «Tour Sarrazine», ein altes Fort der französischen Marine, erworben.
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