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Bäcker dürfen nicht jeden Tag arbeiten

Bäcker dürfen nicht jeden Tag arbeiten
(Screenshot/Creations Cazenave)

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Vier Bäcker sind im Südwesten Frankreichs zu Geldstrafen verurteilt worden. Ihr Vergehen: Sie haben jeden Tag gearbeitet. Dafür gelten sie jetzt als vorbestraft.

Stéphane Cazenaze beschäftigt 22 Mitarbeiter in seiner Bäckerei, die ein mittelständisches Unternehmen ist. Seine Bäckerei war jeden Tag – auch sonntags – geöffnet. Das ist ein Fehler. Die französische Gesetzgebung nämlich schreibt vor, dass eine Bäckerei einen Tag in der Woche geschlossen sein muss. Es handelt sich dabei um eine Schutzgesetz für die kleinen Bäckereien, die nur aus dem Bäcker und seiner Frau bestehen. Stéphane Cadenaze aber ist ein mittelständischer Unternehmer, der nicht nur Brot herstellt, sondern auch Kuchen und für eine Bäckerei viele Mitarbeiter hat.

Der Erlass der Präfektur in dem Städtchen Dax aus dem Jahre 1999 verbietet, am Ruhetag Brot zu backen und zu verkaufen. Kuchen hingegen darf verkauft werden. In der Tourismusgegend dürfen dann auch Sandwiches verkauft werden. Aber das Brot dafür müsste der Bäcker Stéphane Cazenaze bei der Konkurrenz einkaufen. Außerdem gilt diese Regelung nur für die Sommermonate. „Wir sind aber in einer Thermalgegend. Und da ist der September der stärkste Monat im Jahr“, weist er auf eine weitere Unlogik des Erlasses hin.

Verlustgeschäft

Der Bäcker ist im Februar 2015 von der Präfektur verpflichtet worden, sein Geschäft sonntags zu schließen, weil er nicht jeden Tag geöffnet haben dürfte. Er hat sich an seine Bäckerinnung gewendet, die ihm die Unterstützung verwehrte, weil sie selbst an der Ausarbeitung des Erlasses beteiligt war. Seit Februar schließt er nun montags. Vor Gericht erscheinen musste er trotzdem. Und wurde, wie drei andere Bäcker auch, zu einer Geldstrafe von 500 Euro mit Bewährung verurteilt.

Von den 22 Beschäftigten werden nach dem Urteil zwei ihren Job verlieren. Die Umsatzeinbuße wird etwa 250.000 Euro im Jahr betragen. Für Vater Staat wird das teuer. Es kommt weniger Mehrwertsteuer in die Kasse. Die Unternehmenssteuer wird sinken. Die beiden zukünftigen Arbeitslosen zahlen keine Steuer und Sozialabgaben mehr, erhalten aber Arbeitslosen-Unterstützung – bis zu zwei Jahre lang.

Vorbestraft

Stéphane Cazenaze, dessen Baguettes 2014 als die besten Frankreichs ausgezeichnet wurden, gilt nun als vorbestraft. Das hat Folgen, wie auch für den ebenfalls betroffenen Bäcker Stéphane Moreau. Der wird einen seiner fünf Angestellten entlassen. Moreau würde gerne seine Bäckerei modernisieren und investieren. Aber welche Bank gibt einem vorbestraften Bäcker schon Kredit?