LSAP-Präsident Claude Haagen spricht sich für ein Vermummungsverbot aus. In einem Beitrag im Tageblatt (Mittwochausgabe) schreibt er, «Menschen, die ihr Gesicht aus religiösen oder anderen Gründen verbergen, können nicht ernsthaft davon ausgehen, dass ihnen mit Wohlwollen und Vertrauen begegnet wird.»
Dazu Claude Haagen: «Als langjährige Verfechterin einer strikten Trennung von Kirchen und Staat wird sich die LSAP auch weiterhin dafür einsetzen, dass der eigene Glaube sowohl im Privaten wie auch innerhalb von Religionsgemeinschaften frei ausgelebt werden kann, unter dem Vorbehalt, dass davon keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ausgeht.
Die geplante Abschaffung des Religionsunterrichts und die Einführung eines einheitlichen Werteunterrichts an allen Schulen trägt dieser Entwicklung ebenso Rechnung wie die vorgezeichnete Trennung von Kirchen und Staat im neuen Verfassungsentwurf. Ein nationales Vermummungsverbot wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Dabei müsste sichergestellt werden, dass Vollverschleierung im öffentlichen Raum auch entsprechend geahndet wird.
Menschen, die ihr Gesicht aus religiösen oder anderen Gründen verbergen, können nicht ernsthaft davon ausgehen, dass ihnen mit Wohlwollen und Vertrauen begegnet wird. Dabei sind gegenseitiges Vertrauen und gelebte Solidarität in dieser angespannten Weltsicherheitslage wesentliche Voraussetzungen, damit wir auch weiterhin in Freiheit und gegenseitigem Respekt zusammenleben können.»
Kein Platz für religiösen Fanatismus
Gleichzeitig betont Haagen in seinem Beitrag, dass Flüchtlinge, «die ihre Heimat aus Angst vor Krieg, Terror und Extremismus verlassen mussten, sind auch weiterhin bei uns willkommen und genießen entsprechenden Schutz». Gastrecht gehe jedoch mit Verpflichtungen einher. In unserer freiheitlichen Gesellschaft sei religiöser Fanatismus fehl am Platz.
Mit seiner Forderung dürfte Haagen auf wenig Widerstand im Parlament stoßen. Vor einem Monat bereits hatte sich auch CSV-Präsident Marc Spautz für ein Gesetz ausgesprochen, das die Ganzkörperverschleierung verbieten würde. Dem wäre auch die Regierungspartei DP nicht abgeneigt. Den Vorschlägen aus der Opposition stehe man aufgeschlossen gegenüber, hatte der Präsident der Integrationskommission und DP-Abgeordnete, Gilles Baum, laut «Lessentiel.lu» gesagt. Er halte den Zeitpunkt der Forderung allerdings für «ungünstig». Konkrete Pläne für eine Umsetzung gebe es allerdings nicht. Die ADR hatte ihrerseits bereits im Juli 2014 einen Gesetzesvorschlag zum Verbot der Ganzkörperverschleierung unterbreitet. Verboten werden sollte sowohl die Burka als auch der Niqab, der das Gesicht der Frau bis auf einen schmalen Schlitz für die Aufgabe verschleiert.
Justizminister Félix Braz («déi gréng») hatte vor wenigen Tagen erst betont, dass ein Burka-Verbot in Luxemburg kein Thema sei. In Luxemburg werde es auch in Zukunft kein derartiges Gesetz geben, hatte er auf eine parlamentarische Anfrage von Laurent Mosar und Gilles Roth (beide CSV) gesagt. Ein Verbot sei nicht nötig, da das Tragen einer Burka in der Öffentlichkeit nicht weit verbreitet sei.
Als erstes europäisches Land hat Belgien im April 2010 das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit verboten. Frankreich folgte im April 2011, die Niederlanden zogen 2012 nach.
Der Wortlaut des Beitrags von Claude Haagen
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