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„Den Här huet ee grousse Problem“

„Den Här huet ee grousse Problem“
(Hervé Montaigu)

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Vor Gericht muss sich seit Dienstag ein 49-jähriger Mann verantworten. Ihm wir vorgeworfen zwischen Ende Juli 2010 und August 2011 zwei Frauen vergewaltigt zu haben. Dem Mann droht eine lange Haftstrafe.

In der Nacht zum 25. Juli 2010 kam es zwischen 4.40 und 5.30 Uhr in dem Lokal „Taverne Battin“ in Niederkorn zu einer ersten Vergewaltigung. Der Beschuldigte soll damals eine heute 24 Jahre alte Frau zu Sex gezwungen haben.

Fast ein Jahr später, also zwischen April und August 2011 kam es dann zu einem zweiten Zwischenfall. Der Angeklagte soll in dieser Zeitspanne eine heute 26-Jährige vergewaltigt und gegen ihren Willen eingesperrt haben. Der 49-Jährige aber erklärte im Zeugenstand, dass beide Vorwürfe nicht stimmen würden.

Der psychiatrische Gutachter des Angeklagten betonte vor dem Richtergremium, dass der Mann unter keinen psychischen Störungen leiden würde. Er ist demnach vollkommen straffähig.

Anschließend ging der Gutachter auf den Lebenslauf des Mannes ein. Im Alter von 20 Jahren kam er aus Italien nach Luxemburg. Nachdem er bei verschiedenen Firmen gearbeitet hatte, habe er eine Bar geöffnet. In dieser Bar in Niederkorn sei es dann auch zu den Taten gekommen. „Ich hatte den Eindruck, dass der Mann das weiblich Geschlecht hin und wieder als abwertend betrachtet hat“, so der Experte.

Alkoholexzesse

Der psychiatrische Gutachter, der die Opfer untersuchte, erklärte, dass beide Frauen auf der Suche nach Geld waren. „Die 24-jährige Frau hatte die schulische Ausbildung abgebrochen. Dies war auf die Scheidung der Eltern zurückzuführen. Deswegen hatte sie Arbeit gesucht. Am Abend des 24. Juli 2010 begab sie sich in das Lokal und schnell wurde klar, dass der damalige Geschäftsführer auf der Suche nach weiterem Personal war. An diesem Abend wurde die Frau in einem Nebenzimmer sowohl von Kunden als auch vom Geschäftsführer zum Striptease aufgefordert. Die Frau erklärte mir, dass sie der Meinung war, sie hätte die Situation unter Kontrolle“, so der Psychiater.

Nachdem die Kunden das Lokal verlassen hatte, soll der Angeklagte sie zu einer sexuellen Handlung aufgefordert haben. Laut dem Gutachter habe der Geschäftsführer und jetzige Beschuldigte die Frau aber nicht für das Striptease bezahlt. Nach diesem Zwischenfall sei die Frau nach London gezogen und habe dort ein Studium angefangen. Hier sei es dann zu massiven Alkoholexzessen gekommen. Der Gutachter konnte bei der Frau eine Art Borderlinesyndrom feststellen. „Immer wieder seien die Bilder des sexuellen Missbrauchs bei der Frau erschienen“, erklärte der Experte.

Auch bei dem zweiten Opfer sah es ähnlich aus. „Nachdem die Frau damals eine Lehre als Frisör abgeschlossen hatte entschied sie sich um in einer Bar zu arbeiten. Auch habe die Frau bereits vor dem Tatzeitpunkt eine Kur absolviert, um ihr Alkoholproblem zu bekämpfen. Der Beschuldigte hat der Frau im Jahr 2011 nicht nur Arbeit versprochen sondern ebenfalls eine Wohnmöglichkeit“, so der Gutachter. Kurze Zeit später habe der Beschuldigte die Frau dann zum Oralverkehr gezwungen. Außerdem soll der Mann sie dort in ihrem Zimmer eingesperrt haben. Der Gutachter hat bei der Frau sowohl Angstzustände als auch posttraumatische Symptome festgestellt. Erst nachdem die Frau im August 2011 in ihrem Zimmer ein Feuer gelegt hatte, erstattete sie Anzeige gegen den Mann.

Nur junge Frauen

Auch die Ermittler konnten die Aussagen der Gutachter bestätigen. In einem Nebenraum des Lokals sei es bei dem 24-jährigen Opfer, zu sexuellen Handlungen gekommen. Immer wieder soll der Beschuldigte sie dazu aufgefordert haben sich auszuziehen. 300 Euro hätte der Mann der 24-Jährigen angeboten, was diese aber abgelehnt habe. Laut dem Ermittler hätte die Frau nur 20 Euro für ihre Arbeit erhalten. Ein zweiter Polizeibeamter konnte im Zeugenstand bestätigen, dass der Geschäftsführer immer nur Frauen einstellen wollte, die Ende der 80er Anfang der 90er Jahren geboren wurde. „Immer wieder hat der Mann den Kontakt zu jungen Frauen gesucht“, bestätigte der Ermittler. Daraufhin antwortete die Vorsitzende der Kriminalkammer, Sylvie Conter: „Den Här huet een groussen Probleem“.

Der Prozess wird heute mit den Aussagen der Opfer fortgesetzt.