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«Vermieter werden benachteiligt»

«Vermieter werden benachteiligt»
(François Aussems)

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Der CLC stellte am Dienstag ihre Vorschläge und Kritik zur Verbesserung des Gesetzesentwurf zur Geschäftsraummiete vor.

Der Dachverband CLC (confédération luxembourgeoise du commerce) hat am Dienstag (12.01.2015) in einigen Punkten ihre Kritik und Verbesserungsvorschläge zum Gesetzesentwurf präsentiert.

Angekündigt wurde der Gesetzestext bereits vergangenen August. Damals erklärte die Staatsekretärin für Wirtschaft, Francine Closener, dass man mit einem neuen Gesetz versuchen wolle ein Gleichgewicht zwischen Mieter und Vermieter eines Geschäftslokals zu schaffen.

Kein Gleichgewicht

Schließlich wurde der Gesetzesentwurf am 3. September 2015 vom Wirtschaftsminister Etienne Schneider bei der Abgeordnetenkammer eingereicht.

Nun hat sich der CLC mit dem Gesetzesentwurf auseinandergesetzt und bemängelt, dass dieses angekündigte Gleichgewicht in ihren Augen nicht geschaffen werden konnte.

Mieter werden geschützt

Viel zu sehr werde der Mieter in Schutz genommen. Auch befürchtet der CLC, dass die Mieten mit einem solchen Gesetz in die Höhe schießen werden.

Dies sei, laut CLC daran festzumachen, dass dem Mieter mit dem neuen Gesetzesentwurf mehr Freiheiten und kürzere Fristen gesetzt seien, die den Vermietern Probleme bereiten könnten.

Neun Punkte

Der CLC fasste ihre Kritik in neun Punkten zusammen, die zum einen vorzeitige Kündigungen, Mietgarantien, Untermieten, Kündigungsfristen, Vertragserneuerungen, Mietnebenkosten und Vertragsänderungen betreffen.

Zum anderen ging der CLC auf die Nicht-Verlängerung des Mietvertrags, seitens des Vermieters ein. Dieser müsse dem Mieter nach Nicht-Verlängerung (nach neun Jahren Mietvertrag) eine Entschädigung auszahlen. Damit zeigte sich der CLC nicht einverstanden.

Auch, dass das neue Gesetz auf alle laufenden Mietverträge für Geschäftsräume angewendet werden soll kritisiert der CLC. Er fordert, dass das Gesetz nur auf neu unterzeichnete Verträge angewandt werde.