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Die Haftung der Eigentümer

Die Haftung der Eigentümer
(dpa/Arno Burgi)

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Urteil zur Bankenrettung.

Anteilseigner von Banken oder Inhaber anderer Schuldtitel können bei einer künftigen Bankenrettungsaktion zur Kasse gebeten werden. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Logo" class="infobox_img" />Stefan Osorio-König skoenig@tageblatt.lu

In der Finanzkrise haben viele Länder in der EU Milliarden an Steuergeldern in die Hand genommen, um Banken vor einem möglichen Aus zu bewahren.

Das Argument war damals, dass es zu gefährlich wäre, vor allem systemrelevante Banken pleitegehen zu lassen, weil das einen Dominoeffekt auch auf eigentlich gesunde Banken haben könnte.

Dennoch kann es grundsätzlich nicht sein, dass der Steuerzahler für die Verluste privater Unternehmen geradezustehen hat. Insofern hat der EuGH ein richtiges Urteil gefällt. Mit diesem wird prinzipiell bestätigt, dass Anteilseigner und Gläubiger von Banken bei einer eventuell notwendigen Rettung zur Kasse gebeten werden können.

Gleichzeitig räumt der EuGH den einzelnen Ländern aber auch das Recht ein, weiterhin staatliche Hilfen zu geben, wenn es die jeweilige Regierung für unabdingbar hält, eine systemische Krise zu verhindern. Allerdings könnte eine solche Entscheidung dann von der EU-Kommission wieder kassiert werden.

Für die Steuerzahler in der EU ist es ein guter Tag. Denn prinzipiell müssen künftig die Eigentümer der Banken für eventuelle Rettungsaktionen haften.